Infobox KN95 / N95 Masken
Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.
Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.
Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!
Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!
Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!
Warnungsnummer: A12/00384/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Produkt: Atemschutz-Halbgesichtsmaske der Kategorie KN95
KN95 Protective Mask 4 Layer Protection KN95
Typ / Nummer des Modells: 7100
Barcode: 4772013226307
Fälschung: nein
Hersteller/Bevollmächtigter: Dongguan Jiesi Medical Supplier Co., LTD
Packung trägt eine ungültige CE Kennzeichnung
Bei der durchgeführten Messung mit Paraffinöl haben die Masken einen Durchlass zwischen 26,9% und 79,2% (max. 6% zulässig).
Ferner stellte sich heraus, dass in den Packungen unterschiedliche Masken vorhanden waren. Neben der uneinheitlichen Bauart der Masken weichen diese auch in der Kennzeichnung bzw. Kennzeichnungsausführung voneinander ab. Von den Atemschutzmasken geht bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Benutzer aus. Aufgrund der mangelhaften Filterleistung besteht die Gefahr, dass sich die Verwender der Masken mit dem Corona-Virus infizieren.
Die Partikel- / Filterretention des Materials ist unzureichend (Messwerte: nur 20%). Folglich kann eine übermäßige Menge an Partikeln oder Mikroorganismen durch die Maske gelangen und das Infektionsrisiko erhöhen, wenn sie nicht mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen kombiniert werden.
Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.
Beschreibung: Box mit 20 Masken
Von Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Sonstige)
Rückruf des Produkts von Endbenutzern
Datum des Inkrafttretens 10/02/2021
Von den Wirtschaftsteilnehmern angeordnete Maßnahmen (an: Importeur)
Rückruf des Produkts von Endbenutzern
Risikotyp: Gesundheitsrisiko
Warnung eingereicht von: Deutschland
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Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
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