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Warnung: Mißbräuchliche CE Verwendung bei FFP2 Atemschutzmaske von JIA YUAN

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Betroffener Artikel


 

Warnungsnummer: A12/00337/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Produkt: Partikelfiltermaske FFP2
Marke / Hersteller: JIA YUAN
Modell: JY-KN95
Chargennummer: 20210120
Fälschung: Unbekannt

Das Produkt weist auf ein Schutzpotential gegen Partikel hin, seine Filterkapazität wurde jedoch nicht von einer zuständigen europäischen Konformitätsbewertungsstelle geprüft und missbraucht die CE-Kennzeichnung und den Modellnamen eines anderen Produkts desselben Herstellers, das zertifiziert ist. Da die Verpackung der beiden identisch ist, kann der Verbraucher nicht erkennen, dass es sich nicht um das zertifizierte Produkt handelt. Darüber hinaus hat das Produkt eine völlig andere Form und Größe als das zertifizierte Produkt und bedeckt aufgrund seiner geringen Größe Mund und Nase nicht vollständig. Folglich ist nicht nachgewiesen, dass das Produkt die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Beschreibung: Weiße Atemschutz-Halbgesichtsmaske der Kategorie FFP2 NR.
Verpackungsbeschreibung: Das Produkt wird einzeln in transparenter Plastiktüte verpackt und in einem Karton mit 50 Stück verkauft.

Angeordnete Maßnahmen: Import verweigert
Datum des Inkrafttretens 26/02/2021

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Luxembourg

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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Kategorien: Atemschutzmasken
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