Rückruf: Weichmacher – Woolworth ruft „Puppen Lauren Deluxe“ zurück
Woolworth informiert über den Rückruf der Artikel „Puppen Lauren Deluxe“ des Lieferanten Toi-Toys B. V. Wie das Unternehmen mitteilt, sind Weichmacher (DEHP und DBP) in den
Puppen enthalten. Weichmacher weisen fortpflanzungsschädigende Eigenschaften auf, weshalb entschieden wurde, den durch den Lieferanten Toi-Toys B. V. importierten Puppen zurückzurufen.
Kunden werden gebeten, die Puppen nicht weiter zu nutzen.
Artikel: Puppen Lauren Deluxe
Verkaufspreis: 3,99 €
Auftragsnummer: 231506/00
EAN: 8714627045857
Betroffene Puppen können in allen Woolworth-Filialen zurück gegeben werden, sobald diese geöffnet sind. Der Kaufpreis von 3,99 € wird vollständig erstattet.
Kundenservice
Bei Fragen steht die Servicehotline +49 2303 / 5938 100 zur Verfügung
Produktabbildung: WOOLWORTH GmbH
Hintergrund Weichmacher
ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!
Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an.
Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Außerdem stehen sie in Verdacht, Diabetes zu verursachen. Phthalatweichmacher wurden von der Europäischen Union für Kinderspielzeug verboten, werden aber immer wieder in vielen Spielzeugen nachgewiesen. Dies ist auf Dauer für Kinder gefährlich.
In deutschen Kindergärten wurden im Mittel dreimal so hohe Belastungen mit verschiedenen Weichmachern wie in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt festgestellt. Das ist bedenklich, denn Weichmacher stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt zu beeinflussen. Besonders für Kinder und Föten im Mutterleib ist das gefährlich: Unfruchtbarkeit, Leberschäden oder Verhaltensstörungen könnten ausgelöst oder gefördert werden
Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.
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