Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig-Holstein warnt vor bestimmten KN95 Atemschutzmasken. Scheinbar nach einem Hinweis aus einem Gesundheitsamt über im Umlauf befindliche mangelhafte KN95-Masken warnt nun das Gesundheitsministerium vor der Nutzung der Masken.
Die nachfolgend abgebildeten Masken sollten derzeit nicht genutzt werden
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese aufgrund deutlicher Mängel ihre Funktion nicht erfüllen und dadurch die Übertragung einer Infektion begünstigen.
KN95 Protective Mask,
Model No: ZX-168,
GB-2626-2006
Die Masken tragen auf der Packung eine CE Kennzeichnung ohne die zwingend notwendige Angabe der vierstelligen Zertifizierungsstelle (Bsp: CE 1234) fehlt. Von daher würde ich nicht davon ausgehen, dass es sich um eine zertifizierte FFP2 Maske handelt.
Wie weiters mitgeteilt wird, entsprechen die Masken nach den derzeitigen Kenntnissen auch nicht den Anforderungen der geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, dürfen also beispielsweise auch nicht in Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden. Der Vertriebsweg ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
PDF – Atemschutzmasken – Tipps > Warnungen zu Atemschutzmasken >
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