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Rückruf: Unzureichender Schutz bei Welooo FFP2/KN95 Atemschutzmaske

Stichwörter: Atemschutzmaske

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Betroffener Artikel


Warnungsnummer: A12 / 01886/20
Kategorie: Schutzausrüstung
Produkt: Partikelfiltermaske
Marke: Welooo
Name: KN95 Halbmaske 
Typ / Nummer des Modells: KN95 / FFP2
Barcode: 6973109940017
Chargennummer: 20200417
Fälschung: UNBEKANNT

Maske trägt eine nicht gültige CE Kennzeichnung!

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Beschreibung: Einweg-Partikelhalbflächenfiltermaske zum Schutz vor Partikeln und Aerosolen, gekennzeichnet mit KN95 und FFP2. Das Produkt ist seitlich mit „KN95“ geprägt.
Verpackungsbeschreibung: Das Produkt wird in einer weißen und blauen Faltschachtel mit schwarz / blauer Beschriftung verkauft. Eine Schachtel enthält 10 Masken, von denen jede in einen Folienbeutel eingewickelt ist.

Die Partikel- / Filterretention des Materials ist unzureichend (Messwert 44,1%). Folglich kann eine übermäßige Menge an Partikeln oder Mikroorganismen durch die Maske gelangen und das Infektionsrisiko erhöhen, wenn sie nicht mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen kombiniert werden. / Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Maßnahmen der Wirtschaftsteilnehmer: Zerstörung des Produkts, Rückruf des Produkts durch Endverbraucher (Von: Importeur, Einzelhändler)

Warnung eingereicht von: Deutschland

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

 

Verbraucherinformation
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