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Rückruf: Fehlerhafte Allergenkennzeichnung – Monolith ruft Gelee-Erzeugnis-Mischung zurück

Stichwörter: MonolithSüßwaren

Die Monolith Unternehmensgruppe informiert über den Rückruf des Süsswarenartikels „Gelee-Erzeugnis-Mischung: 50 % Gelee-Erzeugnis mit Apfelpüree und 50 % Gelee-Erzeugnis mit Pflaumenpüree“. Wie das Unternehmen mitteilt, ist gekennzeichnetes Allergen Sulfit / Schwefeldioxid der Auslöser für diese Maßnahme.

Von einem Verzehr dieses Produktes wird abgeraten.

 

Betroffener Artikel


Artikel: Gelee-Erzeugnis-Mischung 
Gelee-Erzeugnis mit Apfelpüree und Pflaumenpüree
Inhalt: 180 g
MHD 20.01.2021

Betroffene Ware kann im jeweiligen Markt zurückgeben werden, der Kaufpreisv wird erstattet.

Kundenservice
Für Verbraucheranfragen steht Ihnen eine kostenlose Hotline Nummer – 0800 66 66 548 zur Verfügung

Abbildung: Monolith Unternehmensgruppe 

Kundeninformation >

Nahrungsmittelallergie

Das Ausmaß der allergischen Reaktion kann interindividuell stark variieren. Nahrungsmittelallergien äußern sich in Reaktionen der Schleimhaut, zum Beispiel in Form von Schleimhautschwellungen im gesamten Mund-, Nasen- (allergische Rhinitis) und Rachenraum und Anschwellen der Zunge. Symptome im Magen-Darm-Bereich sind z. B. Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Nahrungsmittelallergien können aber auch zu Reaktionen der Atemwege mit Verengung der Bronchien (allergisches Asthma) und der Haut (atopisches Ekzem, Juckreiz und Nesselsucht) führen. Im Extremfall kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden, aber unserer Meinung nach nicht ausreichend. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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