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Rückruf: Ungültige CE Kennzeichnung bei KN95 Atemschutzmaske

Notification A12/01390/20, submitted on the grounds of Art.12, has been downgraded to a „For Information“ notification. This change was made after a re-evalutaion of the notification found that the requirements were, in the end, not met. The new case number was changed to INFO/00049/21.

Warnnummer: INFO/00049/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Produkt: Partikelfiltermaske
Typ / Nummer des Modells: 2020-1XMT, KN95
Barcode: 5690536934167
Chargennummer: Unbekannt
Fälschung: UNBEKANNT
Herkunftsland: Volksrepublik China
Art der Warnung:  Ernst

Risikotyp: Gesundheitsrisiko / Sonstiges

Das Produkt trägt eine CE-Kennzeichnung, ist jedoch von einer zuständigen Stelle nicht als Schutzausrüstung zertifiziert. Infolgedessen erfüllt das Produkt möglicherweise nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen und schützt daher nicht ordnungsgemäß. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Maßnahmen der Wirtschaftsteilnehmer: Rückruf des Produkts durch Endverbraucher (Von: Importeur)

Verpackungsbeschreibung: Das Produkt wird in weißen Kartons mit blauen Markierungen zu je 10 Stück verkauft. Der Barcode wird vom Händler als Aufkleber angebracht.

Alert eingereicht von: Island

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

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