Rückruf: Weichmacher – TEDi ruft Schlüsselanhänger „Einhorn“ zurück

Das TEDi-Qualitätsmanagement informiert über den Rückruf des unten abgebildeten Schlüsselanhänger „Einhorn“. Wie das Unternehmen mitteilt, zeigten Produkttests erhöhte Werte des Weichmachers DEHP. Dieser Stoff kann gesundheitsgefährdend sein, deshalb wird von einer weiteren Verwendung des Schlüsselanhängers abgeraten.

Das Produkt wurde vom 28.08.2019 bis 05.03.2020 zum Preis von 1,00 Euro in allen TEDi-Filialen verkauft.

achtungBetroffener Artikel


Artikel: Schlüsselanhänger Einhorn
Artikelnummer: 22638002281000000100
Verkaufspreis: 1,00 Euro
Verkaufszeitraum: 28.08.2019 bis 05.03.2020

Sie können den Schlüsselanhänger Einhorn gegen Erstattung des Verkaufspreises von 1,00 € oder gegen einen anderen Artikel in jeder TEDi Filiale umtauschen.

Kundenservice
Verbraucher können sich bei Fragen unter der Telefonnummer +49 231 55577-0 oder per E-Mail an info@tedi.com an TEDi wenden

TEDi GmbH & Co. KG Brackeler Hellweg 301 44309 Dortmund

Bild: TEDi GmbH & Co. KG

 

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WEICHMACHER

Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an.
Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Außerdem stehen sie in Verdacht, Diabetes zu verursachen. Phthalatweichmacher wurden von der Europäischen Union für Kinderspielzeug verboten, werden aber immer wieder in vielen Spielzeugen nachgewiesen. Dies ist auf Dauer für Kinder gefährlich.

In deutschen Kindergärten wurden im Mittel dreimal so hohe Belastungen mit verschiedenen Weichmachern wie in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt festgestellt. Das ist bedenklich, denn Weichmacher stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt zu beeinflussen. Besonders für Kinder und Föten im Mutterleib ist das gefährlich: Unfruchtbarkeit, Leberschäden oder Verhaltensstörungen könnten ausgelöst oder gefördert werden

Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

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