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Coronavirus (COVID-19) – Sachsen

Empfehlungen für Reiserückkehrer

Es ist sinnvoll, wenn von Reiserückkehrern vorbeugend Kontaktprotokolle angefertigt werden, so können im Falle eines Falles mögliche Kontaktpersonen schneller und leichter identifiziert werden. 

Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.

Alle Risikogebiete >

Aktuelles

14.03.3030 – Schließungen von Schulen und Kitas
Sachsens Kultusministerium ordnet für öffentliche Schulen ab Montag (16. März) unterrichtsfreie Zeit an. Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Die Schulen bleiben jedoch geöffnet. Das Lehrpersonal ist anwesend, um die Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. In der unterrichtsfreien Zeit können Schülerinnen und Schüler jedoch zuhause bleiben. Eine Schulpflicht besteht nicht.

Mit der Entscheidung wird Eltern die Möglichkeit gegeben, sich bis zur Schließung von Schulen, auf eine Betreuung von Kindern und Schülern im häuslichen Umfeld einstellen zu können. Eine Entscheidung, ab wann Schulen und Kitas bis zum 17. April komplett geschlossen werden, wird im Laufe der kommenden Woche getroffen.


12.03.2020 – Universitäten verschieben Semesterbeginn (MDR)


10.03.2020 – Gesundheitsministerium richtet Krisenstab »Corona« ein


Leipziger Buchmesse 2020 findet nicht statt
Die Leipziger Buchmesse, die Frühjahrsschau der deutschen Buchbranche, findet nicht wie geplant vom 12. bis 15. März statt. Gleiches gilt für das im Verbund stattfindende Lesefest „Leipzig liest“ und die Manga-Comic-Con.

Amtliche Verfügungen

Der Freistaat Sachsen reagiert auf steigende Zahl von Coronafällen: Erlass zum Umgang mit Großveranstaltungen

Aufgrund der sich häufenden Fälle appelliert Gesundheitsministerin Petra Köpping an die Eigenverantwortung eines jeden: »Bitte überlegen Sie gut, welche Veranstaltungen Sie besuchen wollen und müssen, oder auf welchen Besuch des Theaters, Kinos, eines Dorffestes sie eventuell verzichten können.« Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, sollen große Menschenansammlungen vermieden werden. Deshalb ist durch das Ministerium ein Erlass ergangen, der den Gesundheitsämtern die Handhabe gibt, Veranstaltungen mit mehr als tausend Besuchern abzusagen. Bei Veranstaltungen mit weniger als tausend Teilnehmern ist genau zu prüfen, ob diese stattfinden müssen. Der Erlass gilt seit dem 12. März 2020, 8 Uhr auf unbestimmte Zeit und ist verbindlich. »Wir haben uns zu diesem Erlass entschlossen, weil es wichtig ist, dass die Gesundheitsämter sachsenweit einheitlich agieren. Wir wollen die Ausbreitung des Virus verlangsamen, um Menschen vor Erkrankung zu schützen und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren. Weil sich bei Großveranstaltungen die Gefahr einer Virusübertragung nicht sicher beurteilen lässt und die Herkunft der Teilnehmer nicht abschätzbar ist, müssen wir sie absagen. Es ist eine schmerzliche Einschränkung, aber sie dient der öffentlichen Gesundheit«, erklärt Staatsministerin Petra Köpping.

Erlass zum Umgang mit Großveranstaltungen (*.pdf, 1,10 MB)

Hotlines

Bürgertelefon des Sozialministeriums
Telefon: 0351 564-55855

Ärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 116117
Webseite: 116117.de – Der ärztliche Bereitschaftsdienst

Kategorien: COVID-19
Stichwörter: Coronavirus
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