Baden-Württemberg | Infektionen: 5333
Aktuelles
16.03.2020 – RECHTSVERORDNUNG
Landesregierung beschließt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen beschlossen.
Vom 16. März 2020
13.03.2020
Baden-Württemberg schließt Schulen und Kitas ab Dienstag 17.03.2020
Völlig unverständliche Entscheidung der Landesregierung
Baden-Württemberg verschläft einen Tag Vorbeugung, riskiert Neuinfektionen durch Millionen zusätzlicher Kontakte, weil man scheinbar alles kann außer zeitnah zu Entscheiden!
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13.03.2020 – Stuttgart schließt Tanzlokale, Clubs und öffentliche Einrichtungen
Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt wegen der Corona-Infektionen und zum Schutz der Bevölkerung mit sofortiger Wirkung Veranstaltungen in Kultur, Sport und Freizeit, auch unter 1000 Teilnehmenden. Der Betrieb von Clubs, Tanzlokalen und Bars ist untersagt. Nicht betroffen davon ist der Betrieb von Speiselokalen. Die städtischen Bibliotheken, Stadtteilbibliotheken, Volkshochschulen und das Planetarium werden geschlossen. Der Betrieb von Museen wird untersagt sowie der Betrieb von Kinos und Bädern. Prostitution jeder Art ist untersagt. Besuche in Alten- oder Pflegeheimen sind untersagt. Die Maßnahmen gelten unmittelbar und bis auf Widerruf. Weitere Informationen erfolgen im Laufe des Tages auf dieser Seite.
12.03.2020 – In Baden-Württemberg haben die Gesundheitsbehörden den ersten Todesfall mit Coronavirus bestätigt.
Der 67-jährige Ehemann einer mit dem Coronavirus infizierten Frau war vor wenigen Tagen zu Hause im Rems-Murr-Kreis verstorben. Inzwischen ist der Leichnam positiv auf das Coronavirus getestet worden. Im Rems-Murr-Kreis waren vergangene Woche mehrere Infektionen mit dem Coronavirus aufgetreten. Darunter war auch eine 70-jährige Frau, die nach ihrer Rückkehr aus Frankreich positiv auf das Virus getestet worden war. Die Frau befindet sich nach wie vor in stationärer Behandlung.
11.03.2020 – Vorlesungsbeginn für alle Hochschulen in Baden-Württemberg auf nach Ostern verschoben
Kultusministerium Baden-Württemberg – Wer in Risikogebiet war, bleibt zu Hause!
Amtliche Verfügungen
Gesundheitsministerium gibt Erlass zu Großveranstaltungen heraus
Das Ministerium für Soziales und Integration als oberste Gesundheitsbehörde hat am heutigen Mittwoch (11. März) einen Erlass an die Gesundheitsämter herausgegeben, die Ortspolizeibehörden in Bezug auf Großveranstaltungen wie folgt zu beraten:
- Bei der Durchführung von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden/Zuschauern sind keine effektiven Schutzmaßnahmen gegen eine nicht mehr kontrollierbare Ausbreitung des Infektionsgeschehens möglich. Deshalb muss eine solche Veranstaltung abgesagt werden bzw. ist die Durchführung der Veranstaltung ohne Zuschauer notwendig.
- Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmenden ist eine individuelle Einschätzung notwendig, welche Risiken bestehen und ob diesen mit infektionshygienischen Maßnahmen begegnet werden kann. Hinsichtlich der Risikobewertung gelten die Kriterien des Robert-Koch-Instituts. Je größer die Zahl der Teilnehmenden, desto wahrscheinlicher ist davon auszugehen, dass das Risiko eines nicht mehr kontrollierbaren Infektionsherdes besteht.
Hotlines
Telefon-Hotline für Bürgerinnen und Bürger
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Regierungspräsidium Stuttgart eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, die vom Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium fachlich unterstützt wird. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich (auch am Wochenende) zwischen 9 und 18 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.