Rückruf: Erhöhte Melaminfreisetzung – JAKO-O ruft „Bambus-Kindergeschirr Frosch“ zurück

JAKO-O informiert über den Rückruf des Artikels „Bambus-Kindergeschirr Frosch“ mit der Artikelnummer 204-446. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde bei Tests des Verbrauchermagazins ÖKO-TEST eine Überschreitung des gesetzlich zulässigen Wertes der sich herauslösenden Menge an Melamin festgestellt.

Bei weiteren Tests eines Labors wurden die gesetzlich zulässigen Werte nur leicht überschritten. Ein weiteres Labor hat Werte ermittelt, die weit unter dem gesetzlichen Grenzwert liegen und wonach das Geschirr nach wie vor verkauft werden dürfte.

„Aufgrund dieser unklaren Sachlage haben wir uns dazu entschlossen, den Verkauf des Bambus-Kindergeschirrs Frosch sofort einzustellen und alle verkauften Geschirr-Sets zurückzurufen. Wir von JAKO-O nehmen Produktsicherheit und die Verantwortung für die Gesundheit unserer Kinder sehr ernst und bitten Sie daher, das Bambus-Kindergeschirr Frosch nicht mehr zu benutzen und bis spätestens 31.01.2020 zurückzusenden“, so JAKO-O in einer Kundeninformation.

 

achtungBetroffener Artikel


Artikel: Bambus-Kindergeschirr Frosch
Artikelnummer: Art. 204-446

Kunden können sich unter www.jako-o.com/de_DE/retoure ein Retouren-Etikett ausdrucken. Nach Eingang Ihrer Retoure wird der Kaufbetrag dem Kundenkonto gutgeschrieben. Bei Kauf in einer Filiale kann das Geschirrset direkt dort zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet.

Kundenservice
JAKO-O Kunden können sich bei Fragen an den Kundenservice wenden
Telefon: 09564/9291111, E-Mail: service@jako-o.de

Produktabbildung: JAKO-O

 

Infobox Formaldehyd

Bestimmte formaldehydhaltige Materialien (unter anderen Holzwerkstoffe, Bodenbeläge, Möbel und Textilien) können durch Ausgasung eine Kontamination der Atemluft in geschlossenen Räumen bewirken. 

Rechtsverbindlich ist Formaldehyd seit dem 1. April 2015 im Anhang VI der Verordnung 2008/1272/EG über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in der Kategorie 1B eingestuft: „wahrscheinlich karzinogen beim Menschen“. Formaldehyd hat im Tierversuch mit Ratten nachweislich karzinogene Wirkung gezeigt, allerdings erst bei hohen Konzentrationen ab 6 ml/m3. Im Jahr 2004 änderte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation WHO die seit 1995 bestehende Einstufung von Formaldehyd von „Verdacht auf krebserregende Wirkung“ auf „krebserregend für den Menschen“. Karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufte Stoffe („CMR-Stoffe“) gelten als besonders gefährlich und müssen durch weniger gefährliche Stoffe ersetzt werden.

Durch die WHO-Studie sah sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veranlasst, die krebsauslösenden Risiken von Formaldehyd neu zu bewerten. Seit 2006 sieht das BfR aufgrund der Ergebnisse der eigenen Studie die krebserzeugende Wirkung von Formaldehyd bei Aufnahme über die Atemluft als hinreichend belegt an.

Quelle: wikipedia.de

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

Immer auf dem Laufenden mit unseren App’s zu Produktrückrufen

Produktrückrufe als App für Android und iOS – Neu PWA

App für iPhone google-play-badge

Das könnte dich auch interessieren …