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Achtung: Großflächiges Abkochgebot – Verunreinigung des Trinkwassers im Raum Calw

Anordnung der Abteilung Gesundheit und Versorgung des Landratsamts Calw

Bei einer Routineüberprüfung des Trinkwassers wurde an einem Standort eine Grenzwertüberschreitung im Bereich der coliformen Bakterien festgestellt. Coliforme Bakterien können in menschlichen, wie in warm-und kaltblütigen tierischen Ausscheidungen vorkommen. Sie können jedoch auch außerhalb des Darms im Boden und an Pflanzen durch Fäulnisprozesse entstehen und sich auch außerhalb des Darms vermehren und längere Zeit überleben. Coliforme Bakterien sind keine Krankheitserreger, sondern nur Indikatorkeime, die anzeigen, dass das Schutzschild des Wassers eine Lücke hat.

An einem zweiten Standort wurde eine Grenzwertüberschreitung im Bereich der Enterokokken ermittelt. Enterokokken gehören zur Gruppe der Milchsäurebakterien, die als Mikroorganismus im menschlichen Körper auftreten. Diese Bakterienart kann auch außerhalb des Körpers überleben und sich in der Umwelt unter unterschiedlichsten Bedingungen vermehren. Bestimmte Enterokokken-Stämme gelten als Indikator für fäkal verunreinigtes Trinkwasser. Bei Routineproben werden nicht alle möglichen Keime analysiert. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass noch andere Durchfallerreger im Trinkwasser enthalten sind.

Da diese beiden Standorte vom selben Hochbehälter versorgt werden, lag der Verdacht nahe, dass auch andere von diesem Hochbehälter Wasser beziehenden Stadt- / Ortsteile von einer Verunreinigung betroffen sein könnten. Deshalb wurde vorsorglich für alle Stadt- / Ortsteile, die mit Wasser aus diesem Hochbehälter versorgt werden, ein Abkochgebot angeordnet.

Aufgrund einer bakteriellen Verunreinigung des Trinkwassers gilt auf Anordnung der Abteilung Gesundheit und Versorgung des Landratsamts Calw ab sofort und bis auf Widerruf für folgende Stadt- bzw. Ortsteile ein Abkochgebot

 
Welche Stadt- und Ortsteile sind von der Verunreinigung des Trinkwassers betroffen?

Landkreis Calw:

Betroffene Bereiche der Gemeinde Althengstett: Neuhengstett und Ottenbronn

Betroffene Bereiche der Stadt Bad Liebenzell: Beinberg, Maisenbach-Zainen, Monakam, Unterhaugstett und Unterlengenhardt

Betroffene Bereiche der Stadt Bad Teinach-Zavelstein: Emberg, Kentheim, Lützenhardt, Rötenbach, Schmieh, Sommenhardt und Zavelstein

Betroffene Bereiche der Stadt Calw: Altburg, Alzenberg, Bleiche, Oberriedt, Speßhardt, Spindlershof, Weltenschwann, Wimberg
Gewerbegebiet Würzbacher Kreuz

Betroffene Bereiche der Gemeinde Neuweiler: Agenbach, Breitenberg und Oberkollwangen

Betroffene Bereiche der Gemeinde Oberreichenbach: Igelsloch, Oberkollbach, Oberreichenbach, Siehdichfür und Würzbach

Betroffene Bereiche der Gemeinde Schömberg: Bieselsberg, Oberlengenhardt und Schwarzenberg

Betroffene Bereiche der Gemeinde Unterreichenbach: Kapfenhardt

Enzkreis:

Betroffene Bereiche der Gemeinde Engelsbrand: Engelsbrand, Grunbach und Salmbach

 
Für die Bevölkerung in den genannten Bereichen gelten folgende Anweisungen der Abteilung Gesundheit und Verordnung des Landratsamts Calw:
 
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht!
 
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
 
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
 
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
 
Dem Wasser wird eine erhöhte Menge Chlor hinzugefügt, maximal 0,6 mg/l.
Die Informationen sollten auch an Mitbewohner und Nachbarn weitergegeben werden.
Um schnellstmöglich die Quelle der Verunreinigung eingrenzen und die Trinkwasserqualität wiederherstellen zu können, führt die Abteilung Gesundheit und Verordnung des Landratsamts Calw gemeinsam mit dem Zweckverband Schwarzwaldwasserversorgung bereits umfangreiche Maßnahmen durch.
 
Das Landratsamt Calw wird über die weitere Entwicklung informieren.
 

Information

Bei Fragen gibt der Zweckverband Schwarzwaldwasserversorgung unter der Telefonnummer 07081 939611 Auskunft.

Quelle: Landratsamt Calw

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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Kategorien: Blog
Stichwörter: Verbraucherschutz
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