Anordnung der Abteilung Gesundheit und Versorgung des Landratsamts Calw
Bei einer Routineüberprüfung des Trinkwassers wurde an einem Standort eine Grenzwertüberschreitung im Bereich der coliformen Bakterien festgestellt. Coliforme Bakterien können in menschlichen, wie in warm-und kaltblütigen tierischen Ausscheidungen vorkommen. Sie können jedoch auch außerhalb des Darms im Boden und an Pflanzen durch Fäulnisprozesse entstehen und sich auch außerhalb des Darms vermehren und längere Zeit überleben. Coliforme Bakterien sind keine Krankheitserreger, sondern nur Indikatorkeime, die anzeigen, dass das Schutzschild des Wassers eine Lücke hat.
An einem zweiten Standort wurde eine Grenzwertüberschreitung im Bereich der Enterokokken ermittelt. Enterokokken gehören zur Gruppe der Milchsäurebakterien, die als Mikroorganismus im menschlichen Körper auftreten. Diese Bakterienart kann auch außerhalb des Körpers überleben und sich in der Umwelt unter unterschiedlichsten Bedingungen vermehren. Bestimmte Enterokokken-Stämme gelten als Indikator für fäkal verunreinigtes Trinkwasser. Bei Routineproben werden nicht alle möglichen Keime analysiert. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass noch andere Durchfallerreger im Trinkwasser enthalten sind.
Da diese beiden Standorte vom selben Hochbehälter versorgt werden, lag der Verdacht nahe, dass auch andere von diesem Hochbehälter Wasser beziehenden Stadt- / Ortsteile von einer Verunreinigung betroffen sein könnten. Deshalb wurde vorsorglich für alle Stadt- / Ortsteile, die mit Wasser aus diesem Hochbehälter versorgt werden, ein Abkochgebot angeordnet.
Aufgrund einer bakteriellen Verunreinigung des Trinkwassers gilt auf Anordnung der Abteilung Gesundheit und Versorgung des Landratsamts Calw ab sofort und bis auf Widerruf für folgende Stadt- bzw. Ortsteile ein Abkochgebot
Landkreis Calw:
Betroffene Bereiche der Gemeinde Althengstett: Neuhengstett und Ottenbronn
Betroffene Bereiche der Stadt Bad Liebenzell: Beinberg, Maisenbach-Zainen, Monakam, Unterhaugstett und Unterlengenhardt
Betroffene Bereiche der Stadt Bad Teinach-Zavelstein: Emberg, Kentheim, Lützenhardt, Rötenbach, Schmieh, Sommenhardt und Zavelstein
Betroffene Bereiche der Stadt Calw: Altburg, Alzenberg, Bleiche, Oberriedt, Speßhardt, Spindlershof, Weltenschwann, Wimberg
Gewerbegebiet Würzbacher Kreuz
Betroffene Bereiche der Gemeinde Neuweiler: Agenbach, Breitenberg und Oberkollwangen
Betroffene Bereiche der Gemeinde Oberreichenbach: Igelsloch, Oberkollbach, Oberreichenbach, Siehdichfür und Würzbach
Betroffene Bereiche der Gemeinde Schömberg: Bieselsberg, Oberlengenhardt und Schwarzenberg
Betroffene Bereiche der Gemeinde Unterreichenbach: Kapfenhardt
Betroffene Bereiche der Gemeinde Engelsbrand: Engelsbrand, Grunbach und Salmbach
Für die Bevölkerung in den genannten Bereichen gelten folgende Anweisungen der Abteilung Gesundheit und Verordnung des Landratsamts Calw:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht!
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Das Landratsamt Calw wird über die weitere Entwicklung informieren.
Information
Bei Fragen gibt der Zweckverband Schwarzwaldwasserversorgung unter der Telefonnummer 07081 939611 Auskunft.
Quelle: Landratsamt Calw
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