Rückruf: fehlende Allergenkennzeichnung bei „Creme der Genussmenschen“ von Beste Feinkost
Der Vertreiber „Beste Feinkost“ informiert über den Rückruf des Artikels „Creme der Genussmenschen“. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde durch eine Änderung der Gewürzmischung durch einen Gewürze-Zulieferer ein Fehler in der Deklarierung festgestellt. In diesem Produkt ist Senfmehl und Sellerie enthalten. Beides sind deklarierungspflichtige Allergene, die somit auf der Verpackung fehlen.
Verkauft wurde das Produkt über REWE Märkte
Produkt: Creme der Genussmenschen
Typ: Curry-Ingwer
Hersteller (Inverkehrbringer): Beste Feinkost
Verkauf via: REWE
Der Rückruf durch den Vertreiber Beste Feinkost wurde bereits angeordnet und durchgeführt.
Sollte der Verbraucher auf Senf oder Sellerie allergisch sein wird dringend vom Verzehr abgeraten und gegebenenfalls die geöffnete Ware zu entsorgen oder verschlossene Ware beim teilnehmenden REWE Markt zurück zu bringen.
Nahrungsmittelallergie
Das Ausmaß der allergischen Reaktion kann interindividuell stark variieren. Nahrungsmittelallergien äußern sich in Reaktionen der Schleimhaut, zum Beispiel in Form von Schleimhautschwellungen im gesamten Mund-, Nasen- (allergische Rhinitis) und Rachenraum und Anschwellen der Zunge. Symptome im Magen-Darm-Bereich sind z. B. Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Nahrungsmittelallergien können aber auch zu Reaktionen der Atemwege mit Verengung der Bronchien (allergisches Asthma) und der Haut (atopisches Ekzem, Juckreiz und Nesselsucht) führen. Im Extremfall kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen
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