Rapex-Meldung: Gesundheitsgefahr – Hohe Borwerte in Spielschleim der Bezeichnung „Barrel-o-Slime“
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX warnt vor Spielschleim der Bezeichnung „Barrel-o-Slime“. Der Meldung zufolge enthält der Schleim zu hohe Bor Werte. Verschlucken oder Kontakt mit einer übermäßigen Menge Bor kann die Gesundheit von Kindern schädigen, da das Fortpflanzungssystem geschädigt wird.
Wir empfehlen, den Schleim zu entsorgen, oder dem Händler mit Bezug auf die Rapex-Meldung zurückzugeben
Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2019 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 33 / 2019 |
Rapex Nummer: | A12/1263/19 |
meldender Mitgliedsstaat: | Deutschland |
Kategorie: | Spielzeug |
Produkt: | Spielschleim |
Marke: | unbekannt |
Name: | Barrel-o-Slime |
Artikelnummer: | unbekannt |
Lot- oder Chargennummer: | unbekannt |
Barcode / EAN / GTIN: | unbekannt |
Beschreibung: | Toy Slime in 6 verschiedenen Farben (rot, pink, grün, blau, schwarz, lila), jeweils in einem kleinen tonnenförmigen Plastikbehälter. Verpackung: farbig bedruckte Verkaufspräsentationsverpackung |
Herkunftsland: | China |
Produktrisiko: | Die Migration von Bor aus dem Spielzeugschlamm ist zu hoch (Messwert im Mittel: 6072 mg / kg). Verschlucken oder Kontakt mit einer übermäßigen Menge Bor kann die Gesundheit von Kindern schädigen, da das Fortpflanzungssystem geschädigt wird. |
Risikoeinstufung: | unbekannt |
Weiteres: | Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der europäischen Norm EN 71-3 |
Maßnahmen: | Maßnahmen der Wirtschaftsteilnehmer: Vernichtung der Produkte (von: Importeur) |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2019
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
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