Rapex-Meldung: Gesundheitsgefahr – Hohe Borwerte in Spielschleim der Bezeichnung „Barrel-o-Slime“

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX warnt vor Spielschleim der Bezeichnung „Barrel-o-Slime“. Der Meldung zufolge enthält der Schleim zu hohe Bor Werte. Verschlucken oder Kontakt mit einer übermäßigen Menge Bor kann die Gesundheit von Kindern schädigen, da das Fortpflanzungssystem geschädigt wird.

Wir empfehlen, den Schleim zu entsorgen, oder dem Händler mit Bezug auf die Rapex-Meldung zurückzugeben 

 

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2019 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 33 / 2019
Rapex Nummer: A12/1263/19 
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Spielschleim
Marke: unbekannt
Name: Barrel-o-Slime
Artikelnummer: unbekannt
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: unbekannt
Beschreibung: Toy Slime in 6 verschiedenen Farben (rot, pink, grün, blau, schwarz, lila), jeweils in einem kleinen tonnenförmigen Plastikbehälter. Verpackung: farbig bedruckte Verkaufspräsentationsverpackung
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Die Migration von Bor aus dem Spielzeugschlamm ist zu hoch (Messwert im Mittel: 6072 mg / kg). Verschlucken oder Kontakt mit einer übermäßigen Menge Bor kann die Gesundheit von Kindern schädigen, da das Fortpflanzungssystem geschädigt wird.
Risikoeinstufung: unbekannt
Weiteres: Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der europäischen Norm EN 71-3
Maßnahmen: Maßnahmen der Wirtschaftsteilnehmer: Vernichtung der Produkte (von: Importeur)

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2019

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

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