Alnatura informiert über den Rückruf des Artikels „Alnatura Schokopudding im Becher“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 09.08.2019. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde in einem Becher des Schokopuddings ein größeres Glasstück von ca. 1 cm Durchmesser gefunden. Zurzeit wird mit dem Hersteller geprüft, wie das Glasstück in den Schokopudding gelangen konnte und wie ein solcher Vorfall in Zukunft ausgeschlossen werden kann.
Artikel: Alnatura Schokopudding im Becher
Mindesthaltbarkeitsdatum 09.08.2019
Kundinnen und Kunden, die einen Becher des Schokopuddings mit dem oben genannten Mindesthaltbarkeitsdatum zu Hause haben, sollten den Pudding vorsorglich nicht mehr verzehren und können das Produkt in die jeweiligen Märkte zurückbringen. Sie erhalten selbstverständlich Ersatz.
Andere Mindesthaltbarkeitsdaten oder andere Puddingsorten sind nach Unternehmensangaben von dem Rückruf nicht betroffen.
Abbildung: Alnatura Produktions- und Handels GmbH
Hintergrund Fremdkörper
ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!
Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen!
Verbraucher die einen der betroffenen Artikel besitzen, sollten betroffene Produkte NICHT mehr verwenden und dem Handel zurückbringen
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