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Titandioxid: Zusatzstoff E171 in Lebensmitteln ab 2020 in Frankreich verboten

Kategorien: Blog

Die französische Regierung hat beschlossen, den Lebensmittelzusatzstoffs E171 (Titandioxid) in Lebensmitteln ab 1. Januar 2020 zu verbieten. Begründet wird das Verbot mit Gesundheitsgefahren für den Menschen.

Titandioxid ist ein Weißpigment aus sehr kleinen Teilchen, sog. Nanopartikeln und kommt hauptsächlich in Lacken und Kunststoffen aber auch in vielen Textilien, Lebensmitteln und Kosmetikprodukten wie Sonnencreme, Zahnpasta und Kaugummis zum Einsatz. Jährlich werden weltweit etwa vier bis fünf Millionen Tonnen produziert. Damit ist Titandioxid ein lukratives Geschäft für die Hersteller.

Bereits im Jahr 2017 kam das Risikobewertungskomitee (RAC) der ECHA zu dem Ergebnis, dass Titandioxid als krebsverdächtig bei inhalativer Aufnahme einzustufen ist. Der Ausschuss bewertete das karzinogene Potenzial von Titandioxid anhand der Kriterien, der Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) und kam nach Prüfung der verfügbaren wissenschaftlichen Daten zu dem Schluss, dass die Kriterien für die Einstufung als verdächtig krebserregend (Kategorie 2, über die Inhalationsroute) erfüllt.

Titandioxid-Nanopartikel können Darmentzündungen verstärken

Auch Forscher der Universität Zürich hatten sich 2017 der Problematik von Titandioxid-Partikeln angenommen. Die Forschungsarbeiten von Gerhard Rogler, Professor für Gastroenterologie und Hepatologie der Universität Zürich, haben aufgezeigt, dass Titandioxid-Nanopartikel die Entzündungsreaktionen im Körper von Patienten mit entzündlichen Darmerkrankungen verstärken können. „Aufgrund unserer Ergebnisse sollten Patienten mit einer Störung der Darmbarriere, wie sie bei Darmentzündungen auftritt, auf Titandioxid-haltige Nahrungsmittel verzichten.“ so Gerhard Rogler

Verbraucher können schon beim Kauf erkennen, ob der Zusatzstoff enthalten ist und die Kaufentscheidung entsprechend überdenken

Weiterführende Informationen

Artikel der Universität Zürich zu Titandioxid >
Stoffbewertung der ECHA >
PDF – CLH report >
Erklärung der französischen Regierung zum Verbot >

 

Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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