Rückruf: Nicht deklarierte Allergene – Zott ruft Sahnejoghurts zurück
Von dem Rückruf betroffen sind ausschließlich die über die Einzelhändler Lidl und Netto Marken-Discount vertriebenen Produkte
Artikel: Zott Sahnejoghurt
Sorten: Erdbeere, Pfirsich-Maracuja, Amarena-Kirsch und Himbeere
Inhalt: 150g Becher
Mindesthaltbarkeitsdatum: 28.04.2019 in Verbindung mit folgenden Codierungen
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jeweils in Verbindung mit dem vorangestellten Mindesthaltbarkeitsdatum 28.04.19.
Alle anderen Sahnejoghurts desselben Mindesthaltbarkeitsdatums sind nicht betroffen.
Die Chargenkennzeichnung befindet sich auf dem Deckel der Verpackung.
Menschen, die nicht gegen Haselnuss, Pistazie, Mandel, Ei, Weizengluten allergisch sind oder nicht an einer Unverträglichkeit leiden, können das Produkt ohne Bedenken verzehren. Allergiker oder Personen mit einer Unverträglichkeit gegenüber den oben genannten Allergenen sollten dagegen den betroffenen Sahnejoghurt bei der jeweiligen Lidl- oder Netto Marken-Discount-Filiale zurückgeben. Dort erhalten sie den Kaufpreis ohne Vorlage eines Kassenbons zurückerstattet.
Alle anderen Zott-Produkte sind davon nicht betroffen und uneingeschränkt zum Verzehr geeignet. Zott entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten und dankt allen Kunden für das Verständnis.
Kundenservice
Weitere Informationen erhalten Kunden unter www.zott.de/verbraucherinformation sowie unter der gebührenfreien Verbraucherhotline 0800 9688968.
Produktabbildung: Zott SE & Co. KG
Nahrungsmittelallergie
Das Ausmaß der allergischen Reaktion kann interindividuell stark variieren. Nahrungsmittelallergien äußern sich in Reaktionen der Schleimhaut, zum Beispiel in Form von Schleimhautschwellungen im gesamten Mund-, Nasen- (allergische Rhinitis) und Rachenraum und Anschwellen der Zunge. Symptome im Magen-Darm-Bereich sind z. B. Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Nahrungsmittelallergien können aber auch zu Reaktionen der Atemwege mit Verengung der Bronchien (allergisches Asthma) und der Haut (atopisches Ekzem, Juckreiz und Nesselsucht) führen. Im Extremfall kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen
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