Rückruf: Rapex meldet Verletzungsgefahr bei Kinderwagen der Marke Kunert
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Verletzungsgefahr bei Kinderwagen der Marke Kunert. Die hauptsächlich über das Internet angebotenen Kinderwagen aus Polen werden in verschiedenen Farben angeboten. Der Behördenmeldung aus Finnland zufolge ist das Rückhaltesystem nicht ausreichend und der Wagen hat keine Befestigungspunkte an der Chassis- / Sitzeinheit. Das Kind könnte aus dem Kinderwagen fallen und sich verletzen.
Von der zuständigen Behörde wurde ein Rückruf der Kinderwagen veranlasst
Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2019 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Nummer: A11 / 0017/19
Produkt: Kinderwagen
Name: Kinderwagen
Risikoart: Verletzungen
Kategorie: Babyartikel und Kinderausstattung
Marke: Kunert
Typ / Nummer des Modells: VIP
Verkauft zwischen 02/07/2018 und 13/07/2018
Chargennummer / Barcode: Unbekannt
Herkunftsland: Polen
Meldender Mitgliedsstaat: Finnland
Das Rückhaltesystem ist nicht ausreichend und der Wagen hat keine Befestigungspunkte an der Chassis- / Sitzeinheit. Infolgedessen könnte das Kind aus dem Kinderwagen fallen und sich verletzen.
Das Produkt entspricht nicht der relevanten europäischen Norm EN 1888.
Maßnahmen der Wirtschaftsakteure: Rückruf des Produkts von Endnutzern (Von: Hersteller)
Von Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Vertriebshändler): Verbot der Vermarktung des Produkts und aller begleitenden Maßnahmen.
Beschreibung: Multifunktionswagen für Babys mit Kindersitz und Tasche. Der Kunde kann die Farben bei der Bestellung des Kinderwagens auswählen. Das Produkt wurde hauptsächlich online verkauft.
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2019
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
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