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Rapex-Meldung: Nicht zugelassene Inhaltsstoffe in Neon Eye Mascara von PaintGlow

Kategorien: Kosmetik

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über einige bedenkliche Inhaltsstoffe, die nicht für die Verwendung in Kosmetika zugelassen sind. So wurde Butylparaben – ein fortpflanzungsgefährdender Stoff und potenziell endokrin wirksam – sowie die Farbstoffe Solvent Yellow 172, CI 45161 und CI 45174, die nicht für die Verwendung in Kosmetika zugelassen sind, sowie CI 74620, das zugelassen ist, jedoch nicht für Augenprodukte beanstandet

Wir empfehlen dringend, noch vorhandene Mascara nicht mehr zu verwenden und zu entsorgen.

Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2019 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 12 / 2019
Rapex Nummer: A12/0462/19
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Kosmetik
Produkt: unbekannt
Marke: PaintGlow
Name: Neon Eye Mascara
Artikelnummer: 36/2114
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 5 060335 875150
Beschreibung: Neon-Mascara in einem bedruckten Kunststoffröhrchen mit Schraubverschluss und Pinselapplikator.
Herkunftsland: United Kingdom
Produktrisiko: Das Produkt enthält eine übermäßige Menge Butylparaben (gemessener Wert als Säure: 0,17 %Gew).
Butylparaben ist ein fortpflanzungsgefährdender Stoff und kann eine potenziell endokrin wirksame Wirkung haben.
Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt die Farbstoffe Solvent Yellow 172, CI 45161 und CI 45174, die nicht für die Verwendung in Kosmetika zugelassen sind, sowie CI 74620, das zugelassen ist, jedoch nicht für Augenprodukte.
Risikoeinstufung: Schwerwiegend
Weiteres: Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung
Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt (durch: Vertriebshändler)

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2019

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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