Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über einige bedenkliche Inhaltsstoffe, die nicht für die Verwendung in Kosmetika zugelassen sind. So wurde Butylparaben – ein fortpflanzungsgefährdender Stoff und potenziell endokrin wirksam – sowie die Farbstoffe Solvent Yellow 172, CI 45161 und CI 45174, die nicht für die Verwendung in Kosmetika zugelassen sind, sowie CI 74620, das zugelassen ist, jedoch nicht für Augenprodukte beanstandet
Wir empfehlen dringend, noch vorhandene Mascara nicht mehr zu verwenden und zu entsorgen.
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2019 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 12 / 2019 |
Rapex Nummer: | A12/0462/19 |
meldender Mitgliedsstaat: | Deutschland |
Kategorie: | Kosmetik |
Produkt: | unbekannt |
Marke: | PaintGlow |
Name: | Neon Eye Mascara |
Artikelnummer: | 36/2114 |
Lot- oder Chargennummer: | unbekannt |
Barcode / EAN / GTIN: | 5 060335 875150 |
Beschreibung: | Neon-Mascara in einem bedruckten Kunststoffröhrchen mit Schraubverschluss und Pinselapplikator. |
Herkunftsland: | United Kingdom |
Produktrisiko: | Das Produkt enthält eine übermäßige Menge Butylparaben (gemessener Wert als Säure: 0,17 %Gew). Butylparaben ist ein fortpflanzungsgefährdender Stoff und kann eine potenziell endokrin wirksame Wirkung haben. Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt die Farbstoffe Solvent Yellow 172, CI 45161 und CI 45174, die nicht für die Verwendung in Kosmetika zugelassen sind, sowie CI 74620, das zugelassen ist, jedoch nicht für Augenprodukte. |
Risikoeinstufung: | Schwerwiegend |
Weiteres: | Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung |
Maßnahmen: | Rücknahme des Produkts vom Markt (durch: Vertriebshändler) |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2019
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
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