Schrille Schminke, knallbunte Kostüme: Die „fünfte Jahreszeit“ steuert auf ihren farbenfrohen Höhepunkt zu. Im Gegensatz zu Alltagskosmetik und Kleidung können Karnevalsschminke und Kostüme mehr oder andere Inhaltsstoffe enthalten, die beispielsweise die Haut reizen können. Darauf weist das Landesuntersuchungsamt (LUA) hin.
Das LUA untersucht Karnevalsartikel regelmäßig auf Mängel und Gesundheitsgefahren. In der Saison 2018 waren es 27 Kostüme, 14 Masken und 19 sonstige Artikel wie Perücken, falsche Nasen, Fingernägel oder Zähne.
Ergebnis: 4 der insgesamt 60 Proben mussten beanstandet werden. Eine Karnevalsmaske hatte Nieten, die Allergie auslösendes Nickel abgaben. In einer künstlichen Wunde wiesen die Sachverständigen den verbotenen Weichmacher DINP nach und in einer Federboa verbotene krebserregende Azofarbstoffe. Eine weitere Probe wurde wegen mangelhafter Kennzeichnung beanstandet.
Grundsätzlich sollten die Narren und Jecken beim Kostümieren ein paar Regeln beachten, um gesund durchs närrische Treiben zu kommen:
- In Karnevalskostümen können gesundheitlich bedenkliche Farbstoffe enthalten sein, die man weder sehen noch riechen kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Kostüme möglichst nicht direkt auf der Haut tragen.
- Vor allem Kostüme für Kinder vor dem ersten Tragen waschen.
- Karnevalsmasken (z.B. aus elastischem Kunststoff), die schon im Laden einen unangenehmen Geruch verbreiten, gar nicht erst kaufen
Das LUA untersucht auch Karnevalskosmetik auf Mängel und Gesundheitsgefahren. Auch hier gilt: Wer sich an ein paar Regeln hält, vermeidet an Aschermittwoch – zumindest in Bezug auf die Haut – ein böses Erwachen.
- Gels oder Glittersprays für die Haare sollten niemals zur Bemalung der Haut benutzt werden. Sie können Farbstoffe enthalten, die dafür nicht geeignet sind.
- Die Anwendungs- und Warnhinweise auf den Packungen sollten beachtet werden. Das ist besonders wichtig bei Produkten, die als „nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet“ gekennzeichnet sind. Manchmal enthalten Verpackungen Kleinteile, die Kleinkinder verschlucken könnten.
- Ernst genommen werden sollte auch die Warnung, Schminke nicht in Augennähe anzuwenden – auch wenn auf der Verpackung möglicherweise Personen mit geschminkten Augen abgebildet sind.
- Auch wenn es nach einer langen Nacht schwer fällt: Karnevalisten sollten sich vor dem Zubettgehen Zeit zum Abschminken nehmen. Welche Mittel dafür geeignet sind (Wasser und Seife, Babyöl oder Fettcreme), steht meist auf der Verpackung der Schminke.
- Schminke hat meistens kein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern eine Verwendungsdauer („period after opening“, PAO). Das Symbol in Form einer kleinen Cremedose gibt an, wie viele Monate ein Produkt nach dem ersten Öffnen verwendet werden kann, ohne dass eine Belastung mit Keimen droht. Bei einer Verwendungsdauer von bis zu zwölf Monaten gilt daher: Kosmetik aus dem Vorjahr nicht mehr verwenden.
Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Internet: https://lua.rlp.de
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