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Rückruf: Überschreitung des Borgehaltes in Spielzeug „Schleim im Ölfass“

Kategorien: Spielzeug

Die CEPEWA GmbH informiert über den Rückruf des Spielzeug Schleim Artikels „Schleim im Ölfass“ mit der Artikelnummer 60871 sowie der EAN 4032037555211. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde im Rahmen einer Untersuchung Luxemburger Behörden eine Überschreitung des Borgehaltes festgestellt.

Betroffener Artikel


Artikel: Schleim im Ölfass
Artikelnummer: 60871
EAN 4032037555211
Inverkehrbringer: CEPEWA GmbH

Hinweis: Die Chargennummer 18020197 ist nach Unternehmensangaben nicht von dem Rückruf betroffen!

Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft oder geschenkt bekommen haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpreises – selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons – im Ladengeschäft zurückgeben.

Kundeninformation >  Rapex-Meldung >

 

Infobox Bor

ACHTUNG!

Dosen über 100 mg/Tag können Vergiftungserscheinungen hervorrufen. Die US-amerikanische Behörde EPA gibt einen täglichen Grenzwert (RfD – Reference Dose) von 0,2 mg pro Kilogramm Körpergewicht für Bor und Borate an, geht jedoch nicht von einer Karzinogenität aus.

Bortrioxid, Borsäure und Borate werden mit der 30. ATP in der EU seit Sommer 2009 als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Bei Borsäure und Borax wurde dieser Effekt bislang jedoch lediglich bei der Verabreichung von höheren Dosen an Mäuse beobachtet.

Einige Borverbindungen wie die Borane (Borwasserstoffverbindungen) sind hochgradig toxisch und müssen mit größter Sorgfalt gehandhabt werden.
Quelle: wikipedia.de  Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“


Kinder lieben den glibbrigen Spielspaß mit Slimes. Doch fünf von der Stiftung Warentest getestete Schleime setzen zu viel Borsäure frei. Borsäure ist in größerer Konzentration gesundheitsschädlich, die Produkte hätten so nicht verkauft werden dürfen. Gelangt zu viel Bor in den Körper,…

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden, aber unserer Meinung nach nicht ausreichend. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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