Rapex-Meldung: Warnung vor Kletterhelmen
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX warnt erneut vor Kletterhelmen. Der Meldung zufolge ist die vertikale Stoßdämpfung zu gering. Bei einem Aufprall auf den Helm, z.B. durch Steinschlag, kann die auftreffende Energie nicht ausreichend absorbiert werden. Es kann zu Gehirnerschütterungen bis hin zum Bewusstseinsverlust oder Koma kommen.
Außerdem ist die Stabilität des Materials unzureichend. Aufprallende Steine könnten den Helm durchschlagen und zu schweren Kopfverletzungen führen.
Die betroffenen Helme wurden online (insbesondere über Ebay) verkauft.
Sicherheit geht vor!
Unsere Bitte, sparen Sie nicht an der Ausrüstung. Diese soll im Falle eines Falles ihr Leben schützen! In Fachgeschäften wird nicht nur umfangreich beraten, sondern auch eine den Anforderungen entsprechende Ausrüstung empfohlen
Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2019 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 3 / 2019 |
Rapex Nummer: | A12/0074/19 und A12/0075/19 |
meldender Mitgliedsstaat: | Deutschland |
Kategorie: | Hobby und Sportausrüstung |
Produkt: | Kletterhelm |
Marke: | unbekannt |
Modell: | STK0154016999 und STK016600715 |
Artikelnummer: | unbekannt |
Lot- oder Chargennummer: | unbekannt |
Barcode / EAN / GTIN: | unbekannt |
Beschreibung: | Kletterhelm / Bergsteigerhelm – Das Produkt wurde online (insbesondere über Ebay) verkauft. |
Herkunftsland: | China |
Produktrisiko: | Die vertikale Stoßdämpfung ist zu gering. Bei einem Aufprall auf den Helm, z.B. durch Steinschlag, kann die auftreffende Energie nicht ausreichend absorbiert werden. Es kann zu Gehirnerschütterungen bis hin zum Bewusstseinsverlust oder Koma kommen. Außerdem ist die Stabilität des Materials unzureichend. Aufprallende Steine könnten den Helm durchschlagen und zu schweren Kopfverletzungen führen. |
Risikoeinstufung: | Schwerwiegend |
Weiteres: | Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Richtlinie über persönliche Schutzausrüstung (seit 21.04.2014 aufgehoben durch die Verordnung über persönliche Schutzausrüstung) und der entsprechenden Europäischen Norm EN 12492 |
Maßnahmen: | Von den Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Sonstige): Verbot des Inverkehrbringens des Produkts und aller begleitenden Maßnahmen |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2019
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
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