Die Chipsletten der Lorenz Bahlsen Snack-World GmbH & Co KG sind die »Mogelpackung des Jahres 2018«: Bei einer Online-Umfrage der Verbraucherzentrale Hamburg stimmten mehr als die Hälfte von fast 40.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das Produkt, dessen Füllmenge der Hersteller im vergangenen Jahr drastisch von 170 auf 100 Gramm gesenkt hatte. Die Chips wurden dadurch unterm Strich bis zu 70 Prozent teurer.
Klares Votum für Chipsletten
„Noch nie war das Votum der Verbraucher so klar wie bei dieser Wahl der Mogelpackung des Jahres“, berichtet Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Ein Denkzettel, den Hersteller Lorenz völlig zu Recht bekommen hat. Der versteckte Preisanstieg bei den Chipsletten ist besonders krass, dreist umgesetzt und nicht der erste dieser Art.“
Die neue Pappdose der Chipsletten ist kaum kleiner als die alte und zusätzlich mit einem sogenannten Servier-Tray aus Plastik und Frischefolie bestückt. „Verbraucher bekommen weniger Chips, aber bezogen auf den Inhalt mehr Müll für ihr Geld“, so Valet. Einige Händler, darunter Kaufland, haben den Preis für das Produkt zwar zwischenzeitlich etwas gesenkt, doch Verbraucher zahlen am Ende immer noch fast 50 Prozent mehr als zuvor. Die Chipsletten sind kein Einzelfall. Auch bei anderen Produktmarken wie den Crunchips, Saltletts Brezeln, Naturals Chips und Erdnusslocken hat Hersteller Lorenz in den vergangenen Jahren durch geringere Füllmengen versteckt die Preise erhöht.
Abstimmungsergebnis im Überblick
Neben den Chipsletten standen vier weitere Produkte als »Mogelpackung des Jahres 2018« zur Wahl. 39.633 Verbraucher beteiligten sich an der fünften Online-Abstimmung zu Mogelpackungen.
1. Platz: Chipsletten von Lorenz Snack-World
(23.279 Stimmen, 58,7 Prozent)
2. Platz: Truthahnsalami Light 1A von Dulano (Lidl)
(6.981 Stimmen, 17,6 Prozent)
3. Platz: Mini Babybel von Bel
(4.006 Stimmen, 10,1 Prozent)
4. Platz: Smarties von Nestlé
(3.450 Stimmen, 8,7 Prozent)
5. Platz: Obstwiese Rheinisches Apfelkraut von Grafschafter
(1.917 Stimmen, 4,8 Prozent)
Situation für Verbraucher muss verbessert werden
Rein rechtlich können Verbraucherschützer gegen den Weniger-drin-Preis-gleich-Trick kaum etwas unternehmen. Während die Hersteller die Füllmenge reduzieren, legen die Händler laut Kartellrecht die Preise fest. „Am Ende waschen beide ihre Hände in Unschuld, und der Verbraucher zahlt die Zeche“, ärgert sich Valet, der eine Online-Plattform fordert, auf der veränderte Füllmengen für Konsumenten vorab verpflichtend veröffentlicht werden müssen. „Die Politik muss endlich handeln, um die Situation für Verbraucher zu verbessern und die Müllflut, die mit dem stetig schrumpfenden Inhalt der Verpackungen einhergeht, zu stoppen. Seit Jahren tut sich nichts.“
Rund 2.000 Beschwerden erhielt die Verbraucherzentrale Hamburg im vergangenen Jahr zu versteckten Preiserhöhungen und Luftpackungen. Die vielen Rückmeldungen und die große Resonanz auf die Wahl der »Mogelpackung des Jahres 2018« lassen den Schluss zu, dass das Thema für viele Menschen in Deutschland noch immer ein Ärgernis ist.
Hinweis:
Weitere Informationen zum Abstimmungsergebnis, zu den fünf nominierten Kandidaten und Bildmaterial sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: www.vzhh.de/mogelpackung-des-jahres
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
Internet: https://www.vzhh.de