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Gehfrei – Kindermediziner warnen erneut vor Lauflernhilfen

Kategorien: Blog
Stichwörter: Lauflernhilfe

Trotz jahrzehntelanger Warnungen vor den Gefahren von Lauflernhilfen, Gehfrei bzw. Babywalker werden diese immer noch angeboten, gekauft und führen oft zu schweren Verletzungen. Diese Gestelle auf Rollen mit eingebautem Sitz sind für Kinder gedacht, die noch nicht laufen können.

„Bereits 2009 forderte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) ein Verbot von Lauflernhilfen bzw. Gehfrei-Geräten. Und 2010 haben die European Child Safety Alliance und die ANEC, ein Zusammenschluss mehrerer europäischen Gesellschaften, die sich mit Unfallprävention befassen, Eltern und Betreuern von Kindern dringend vom Gebrauch von Lauflernhilfen abgeraten. Doch manche Eltern unterschätzen immer noch das Sicherheitsrisiko dieser Geräte“, bedauert Dr. Hermann Josef Kahl, Kinder- und Jugendarzt sowie Bundespressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Kanada hat schon im Jahre 2004 Lauflernhilfen verboten. Auch die amerikanische Vereinigung von Pädiatern, die American Academy of Pediatrics (AAP), hat nun anlässlich der Veröffentlichung aktueller Zahlen wiederholt ein Verbot in den Vereinigten Staaten gefordert. Der BVKJ schließt sich den ‚Mahnrufen‘ an.

Eltern kaufen Gehfrei-Geräte in dem Glauben, dass sie bei ihrem Kind das Gehenlernen fördern. Doch können Lauflernhilfen das Gegenteil bewirken und die motorische Entwicklung verzögern. „Die meisten Verletzungen treten auf, wenn ein Baby in einem Babywalker die Treppe hinunterfällt. Da die Kinder damit schneller sind, höher sitzen und so eine größere Reichweite erlangen, ermöglicht die ‚Gehilfe‘ Kindern auch Zugang zu gefährlichen Dingen, die sie sonst nicht erreichen könnten, wie ein heißes Getränk oder giftige Haushaltssubstanzen. Vor allem Kopfverletzungen, wie Schädelfrakturen und Gehirnerschütterungen, gehören neben Verbrennungen, Vergiftungen und Ertrinken zu den Folgen, die Unfälle mit den Lauflernhilfen nach sich ziehen“, warnt Dr. Kahl. Mit Lauflernhilfen können sich kleine Kinder mit einer Geschwindigkeit von bis zu 10 Stundenkilometern fortbewegen. Stürze in Lauflernhilfen sind tendenziell gefährlicher, weil ein Baby meist mit dem Kopf voran umfällt und es sich nicht aus dem Gerät befreien kann. Selbst Wohnungen ohne Treppen können riskant sein, da herumliegenden Gegenstände, der Zusammenstoß mit Möbeln oder eine Unebenheit im Boden den Babywalker umkippen lassen können.

Die BAG Mehr Sicherheit für Kinder geht in Deutschland jährlich von etwa 6.000 Unfällen durch Lauflernhilfen aus. „Wir hoffen, dass die Eltern unsere Warnungen endlich ernst nehmen, um weitere Unfälle zu verhindern“, so Dr. Kahl.

Hintergrundinformation: PediatricsAAP NewsBundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder

Quelle: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
Internet: http://www.kinderaerzte-im-netz.de

 

Infobox

Die Annahme, dass Lauflernhilfen die Bewegungsentwicklung fördern oder gar beschleunigen, ist inzwischen widerlegt. Da natürliche Bewegungsabläufe stark eingeschränkt werden, wird die normale physiologische Entwicklung eher gebremst. Außerdem lernen Kinder durch das Hängen in der Lauflernhilfe ein falsches Gangbild, was häufig behandlungsbedürftig ist. Es kann zusätzlich zu Fußfehlstellungen und Muskelverkürzungen kommen.

Da sich Kinder mit Hilfe der Lauflernhilfe kurzfristig mit bis zu 10 km/h bewegen können, ist das Verletzungsrisiko sehr hoch. Jedes Jahr ziehen sich etwa 6000 Kinder in Deutschland Verletzungen bei Unfällen mit Lauflernhilfen zu.
In Kanada wurde der Verkauf von Lauflernhilfen am 7. April 2004 verboten. Kanada ist damit das erste Land der Welt, das Verkauf, Import und Werbung dafür verbietet. Selbst auf Flohmärkten dürfen diese Geräte dort nicht verkauft werden.

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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2018

 

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