BVL stellt Schwerpunkte der Lebensmittelüberwachung 2017 vor
Unnötige Risiken bei Verpflegung in Pflegeheimen und Krankenhäusern
Feinkostsalate, streichfähige Rohwurst, Weichkäse mit Oberflächenschmiere, Räucherfisch und Tiefkühlbeeren gehören zu den Lebensmitteln, die mit Keimen belastet sein und somit bei empfindlichen Personengruppen schwere Infektionskrankheiten auslösen können. Nur 10 % der im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) 2017 untersuchten Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhaus- und Kureinrichtungen verzichteten bei der Essensversorgung ihrer Patienten und Heimbewohner ganz auf solche Risikolebensmittel. „Es ist erschreckend, dass in so vielen Einrichtungen, in denen man gesund werden soll, das Risiko besteht, am Essen zu erkranken“, erklärte BVL-Präsident Dr. Helmut Tschiersky. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte bereits im Jahr 2011 Handlungsempfehlungen zum Schutz besonders empfindlicher Personengruppen vor Lebensmittelinfektionen herausgegeben, die es jährlich aktualisiert. Nur gut die Hälfte der kontrollierten Einrichtungen (45 %) kannte diese Empfehlungen. Hier müsse, so der BVL-Präsident, das Bewusstsein für risikobehaftete Lebensmittel deutlich zunehmen.
Dass risikobehaftete Lebensmittel Krankheitsausbrüche auslösen können, zeigen weitere Daten, die dem BVL vorliegen. Bei jeder achten Probe streichfähiger Rohwurst (12,2 %), die für das Zoonosen-Monitoring 2017 untersucht wurde, fanden die Kontrolleure Listerien – Bakterien, die schwere Erkrankungen auslösen können. Im gleichen Jahr wurden 389 lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche an das Robert Koch-Institut und das BVL gemeldet, darunter 49 Ausbrüche, deren Ursache sicher bestimmt werden konnte. 9 dieser Ausbrüche (18,4 %) betrafen Schulen, Kantinen und Pflegeheime.
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Smoothies enthalten kaum Keime
Des Weiteren wurde speziell bei grünen Smoothies der Nitratgehalt untersucht. Für ihre Herstellung werden verschiedene Gemüsesorten wie Blattsalate, Rucola, Spinat und Grünkohl verwendet. Diese Gemüsesorten können hohe Gehalte an Nitrat aufweisen, das sich bereits im Lebensmittel oder im Körper zu gesundheitlich bedenklichem Nitrit umwandelt. In den meisten der 153 auf Nitrat untersuchten Proben lag der Nitratgehalt bei unter 200 mg./l. Lediglich bei 12 % der Proben wurden höhere Nitratgehalte bestimmt. Für Erwachsene stellen alle gemessenen Werte keine Gesundheitsgefahr dar. Bei einem Kind mit 25 kg Köpergewicht würde mit dem höchsten gemessenen Wert jedoch die täglich duldbare Aufnahmemenge, der ADI-Wert, überschritten.
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Allerdings zeigte sich bei der Auswertung dieses BÜp-Programms, dass fast die Hälfte der untersuchten Liquids (46 %) anderen gesetzlichen Anforderungen nicht entsprachen. So fehlten vorgeschriebene Warnhinweise (z.B. Verbot der Abgabe an sowie der Verwendung durch Kinder und Jugendliche) oder diese waren unvollständig, die Beschaffenheit der Nachfüllbehälter war mangelhaft und/oder die Kennzeichnung konnte Verbraucher täuschen oder irreführen.
Weiterführende Informationen
Hintergrundinformation „Daten zur Lebensmittelüberwachung 2017“: www.bvl.bund.de/lebensmittelueberwachung2017
Präsentation „Lebensmittelsicherheit 2017 in Deutschland“: www.bvl.bund.de/lebensmittelueberwachung2017_praesentation
Rohwürste enthalten häufig Krankheitskeime: www.bvl.bund.de/pi_zoonosenmonitoring2017
Bundesweiter Überwachungsplan (BÜp) 2017: www.bvl.bund.de/buep
Zoonosen-Monitoring 2017: www.bvl.bund.de/zoonosenmonitoring
BfR-Merkblatt: „Sicher verpflegt: Besonders empfindliche Personengruppen in Gemeinschaftseinrichtungen“
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
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