UPDATE 10.12.2018 – In der Erstmeldung war von ausgehändigten Rezepten, die im Zeitraum 27.11. bis 03.12.2018 eingelöst wurden die Rede. Das Datum wurde erweitert auf den Zeitraum 27.11. bis 06.12.2018
Da Rezepte gemäß Arzneimittelverschreibungsverordnung in der Regel bis zu drei Monaten beliefert werden können, kann der Rückruf auch Patientinnen betreffen, die vor dem 27.11.18 eine Verschreibung erhielten.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin informiert über einen Rückruf sowie einen Rote-Hand-Brief der Firma Pfizer Pharma PFE GmbH zu dem hormonellen Kontrazeptivum (Antibabypille) Trigoa®.
Es wird darauf hingewiesen, dass Blister von drei Chargen dieses Arzneimittels eine fehlerhaft aufgedruckte Einnahmereihenfolge auf den Blistern ausweisen. Durch daraus möglicherweise resultierende Anwendungsfehler des Arzneimittels ist das Risiko einer unerwünschten Schwangerschaft gegeben.
Ch.-B.: W98332, X34106, X51153
PZN: 06961060, 06961077 und 03025495
Die Firma bittet die Angehörigen der Heilberufe, Patientinnen, die eine Verschreibung für Trigoa bekommen haben und das ausgehändigte Rezept im Zeitraum 27.11. bis 06.12.2018 eingelöst haben könnten, über diesen fehlerhaften Aufdruck und den daraus resultierenden Rückruf aktiv zu informieren. Da Rezepte gemäß Arzneimittelverschreibungsverordnung in der Regel bis zu drei Monaten beliefert werden können, kann der Rückruf auch Patientinnen betreffen, die vor dem 27.11.18 eine Verschreibung erhielten.
Quelle: Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales / BfArM
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