Rückruf: Verbrennungsgefahr – Disneyland Paris ruft „Ariel“ Kostüme zurück
Disneyland Paris informiert über den Rückruf von Kinder Ariel-Kostümen. Wie der Freizeitpark mitteilt, überschreitet die Flammenausbreitungsrate des grünen Schleier die Grenzwerte der Brennbarkeitsnorm bei der Spielzeugsicherheit. Für Kinder besteht erhebliche Verbrennungsgefahr.
Betroffen sind die Chargennummern FAC-011100-17237, FAC-011100-17261, FAC-011100-17314 und FAC-011100-18012
Artikel: Kinder Ariel-Kostüm
Chargen: FAC-011100-17237, FAC-011100-17261, FAC-011100-17314 und FAC-011100-18012
Verkaufszeitraum: zwischen dem 4. November 2017 und dem 24. Juli 2018
Die Chargennummer ist auf dem eingenähten Etikett abzulesen
Dieser Produktrückruf ist auf das Ariel-Kostüm der Chargen FAC-011100-17237, FAC-011100-17261, FAC-011100-17314 und FAC-011100-18012 beschränkt, die zwischen dem 4. November 2017 und dem 24. Juli 2018 verkauft wurden.
Besucher von Disneyland Paris, die dort ein solches Ariel-Kostüm gekauft haben werden gebeten die Chargen FAC-011100-17237, FAC-011100-17261, FAC-011100-17314 und FAC-011100-18012 nicht mehr zu benutzen und das Produkt zur Rückerstattung an Disneyland Paris zurückzugeben.
Kundenservice
Wir bitten unsere Besucher, dieses Produkt in die Geschäfte (in den Parks, im Disney Village oder in den Disney-Hotels) zurückzubringen oder es uns an folgende Adresse zuzusenden: Disneyland Paris – Communication Visiteurs, Boîte Postale 100, 77777 Marne la Vallée Cedex 4, Frankreich. Die Versandkosten werden erstattet.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer 00 331 64 74 61 66 (Montag bis Freitag, 9.00 bis 17.00 Uhr, außer an französischen Feiertagen) oder senden Sie eine E-Mail an dlp.sav@disney.com
ACHTUNG:
Immer wieder passieren Unfälle mit schweren Verbrennungen durch Faschingskostüme und Zubehör – Infolink >>
Faschingskostüme unterliegen in Europa aufgrund des hohen Gefahrenpontentials der Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG, in der Schwerentflammbarkeit bei diesen Produkten reglementiert wird
Besonders Gas-Heizstrahler und offene Feuerstellen sind hier im wahrsten Sinne des Wortes „brandgefährlich“
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