foodwatch: Julia Klöckner versagt beim Schutz der Verbraucher vor Täuschung und vor Gesundheitsgefahren
Die Lebensmittelgesetze in Deutschland und der EU schützen die Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend vor Gesundheitsgefahren und Täuschung. Zu diesem Ergebnis kommt eine umfassende Analyse des europäischen und nationalen Lebensmittelrechts, die foodwatch am Montag in dem Report „Rechtlos im Supermarkt“ in Berlin vorstellte. Die Verbraucherorganisation warf Julia Klöckner Versagen beim Verbraucherschutz vor: Obwohl die eklatanten Schwachstellen im Lebensmittelrecht bekannt seien, arbeite die Bundesernährungsministerin nicht daran, diese zu beseitigen.
„Frau Klöckner hält ihre schützende Hand über Bauern und Unternehmen, aber sie kümmert sich nicht um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wenn die verantwortliche Ministerin keine substanzielle Reform des Lebensmittelrechts angeht, macht sie ihren Job nicht. Indem sie es unterlässt, die offenkundigen Lücken und Schwachstellen in der Gesetzgebung zu beseitigen, arbeitet Julia Klöckner kräftig mit am nächsten Lebensmittelskandal“, sagte Martin Rücker, Geschäftsführer von foodwatch Deutschland. Die Verbraucherorganisation verlangte von Frau Klöckner, auf EU-Ebene eine Generalreform des europäischen Lebensmittelrechts anzustoßen und auf nationaler Ebene umgehend gesetzliche Änderungen anzugehen. Dazu gehöre es, die Lebensmittelbehörden zur Veröffentlichung von gesundheitsrelevanten Informationen wie von Betrugsfällen zu verpflichten und die Klagerechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken. Diese müssten sich mit Sammelklagen gegen Unternehmen und mit Verbandsklagen gegen Behörden zur Wehr setzen können.
Der mehr als 50-seitige Report „Rechtlos im Supermarkt“ zeigt auf, wie entgegen dem Vorsorgeprinzip Grenzwerte gelockert, umstrittene Zusatzstoffe und Pestizide zugelassen werden und trotz der vorgeschriebenen Rückverfolgbarkeit die Kontrollbehörden regelmäßig im Dunkeln tappen, wohin welche Lebensmittel geliefert werden. Verantwortlich dafür wie auch für alle größeren Lebensmittelskandale der jüngeren Vergangenheit – EHEC, mit Fipronil oder Dioxin belastete Eier, Pferdefleisch, Salmonellen in Babyprodukten – seien erhebliche Schwächen des Lebensmittelrechts. „Natürlich haben wir im Vergleich zu früheren Zeiten oder zu anderen Erdteilen eine relativ hohe Sicherheit – aber eben auch unnötige, weil vermeidbare Risiken, die zu regelmäßigen Betrugsfällen und zu ernstzunehmenden gesundheitlichen Folgen führen“, kritisierte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. „Unser Lebensmittelrecht soll präventiv wirken – tatsächlich hat es aber all die Skandale nicht verhindert, weil es an entscheidenden Stellen viel zu schwach ist und Wirtschaftsinteressen den Vorrang vor dem Verbraucherschutz gibt. Wir benötigen ein Lebensmittelrecht, das Skandale im Vorfeld verhindert – dieses wird von der EU-Kommission oder der Bundesregierung aber noch nicht einmal als Ziel benannt.“
foodwatch kritisiert unter anderem drei Punkte, die grundlegende Schwachstellen beim Gesundheitsschutz und beim Schutz vor Täuschung und Betrug darstellten:
Rückverfolgbarkeit:
Information der Verbraucherinnen und Verbraucher:
Klagerechte:
Die meisten Bestimmungen im Lebensmittelrecht sind auf europäischer Ebene geregelt, einige fallen unter die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Maßgeblich auf europäischer Ebene ist die sogenannte EU-Basisverordnung, die vor rund 15 Jahren als Antwort auf die BSE-Krise („Rinderwahnsinn“) beschlossen wurde. Im Rahmen des „REFIT-Prozesses“ (Regulatory Fitness and Performance Programme) der Europäischen Kommission soll die EU-Basisverordnung jetzt überarbeitet werden. Die EU-Kommission hat dazu im April 2018 einen Reformvorschlag vorgelegt, der vor allem die Risikobewertung verbessern soll. So sollen etwa Studien zur Sicherheit von Unkrautvernichtungsmitteln wie Glyphosat zukünftig besser öffentlich zugänglich sein. Aus Sicht von foodwatch ist der Vorschlag unzureichend. Vielmehr müssten die grundlegenden Schwachstellen behoben werden.
foodwatch-Report
Rechtlos im Supermarkt – Gesundheitsgefahren, Täuschung, Betrug
Warum das Lebensmittelrecht Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausreichend schützt“: www.t1p.de/report-lebensmittelrecht
Quelle: foodwatch e.V.
Internet: www.foodwatch.de
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