Rapex-Meldung: Sicherheitsmängel bei Kinderhochstuhl von Flexa
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über erhebliche Sicherheitsmängel bei einem Kinderhochstuhl von Flexa. So könnte der Hochstuhl kippen und zu Verletzungen führen, wenn sich ein kleines Kind an die Seite lehnt. Auch besteht die Gefahr, dass ein Kind mit dem Kopf zwischen Tablett und den Sitz stecken bleibt.
Die Hochstühle werden/wurden auch hierzulande angeboten!
Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2018 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 44 / 2018 |
Rapex Nummer: | A12/1579/18 |
meldender Mitgliedsstaat: | Schweden |
Kategorie: | Babyartikel und Kinderausstattung |
Produkt: | Kinderhochstuhl |
Marke: | Flexa |
Name: | unbekannt |
Artikelnummer: | 82-10020-1/-40, 82-10051-1/-40, 82-10052-1/-40 |
Lot- oder Chargennummer: | unbekannt |
Barcode / EAN / GTIN: | 5706459060217 |
Beschreibung: | Kinderhochstuhl aus Holz und Polymer. Vorgefertigt mit einem Taillen- / Schritt-Rückhaltesystem |
Herkunftsland: | China |
Produktrisiko: | Der Hochstuhl ist instabil und das Rückhaltesystem ist unzureichend. Wenn sich ein kleines Kind an die Seite des Hochstuhls lehnt, kann dies zu Verletzungen führen. Ein Kind könnte auch mit dem Kopf zwischen Tablett und Sitz stecken bleiben, wenn der Schrittgurt nicht angebracht ist. |
Risikoeinstufung: | Schwerwiegend |
Weiteres: | Produkt entspricht nicht der relevanten europäischen Norm EN 14988 |
Maßnahmen: | Maßnahmen der Wirtschaftsteilnehmer: Rücknahme des Produkts vom Markt (Von: Hersteller) |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2018
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2018
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
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