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Rapex-Meldung: Rückruf – Krebserregende PAK in Herren Tanzschuhen

Kategorien: Schuhe
Stichwörter: Rapex-MeldungSchuhe

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über hohe Belastung mit verschiedenen krebserregenden PAK in Herren Tanzschuhen. Der Meldung zufolge wurden die entsprechenden Schuhe online angeboten.

Wir empfehlen dringend, betroffene Schuhe nicht weiter zu tragen und dem jeweiligen Händler mit Verweis auf die Rapexmeldung zurückzugeben

Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:


Bild(er):
RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2018 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 39 / 2018
Rapex Nummer: A12/1392/18
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Herren Tanzschuhe 
Marke: unbekannt
Name: unbekannt
Artikelnummer: Art.Nr: 13S111-75A
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: unbekannt
Beschreibung: Herren Lederschuhe mit Kunststoffobermaterial in Schwarz und Weiß; weißes Innenfutter und Innensohle und eine Gummisohle in Schwarz-Braun. Verpackung: eine Pappschachtel. Das Produkt wurde online verkauft (z. B. über Amazon)
Herkunftsland: unbekannt
Produktrisiko: Die Schuhe enthalten die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) Benz (a) anthracen, Chrysen, Benzo (b) fluoranthen, Benzo (k) fluoranthen und Benzo (a) pyren, Benzo (e) pyren, Dibenzo (a, h) anthracen und Benzo (j) fluoranthen (gemessene Werte bis zu 28,3 mg / kg).
PAK werden durch Hautkontakt und Atmung aufgenommen. Diese PAK sind krebserregend.
Risikoeinstufung: Schwerwiegend
Weiteres: unbekannt
Maßnahmen: Maßnahmen der Wirtschaftsteilnehmer: Rückruf des Produkts von Endverbrauchern (Von: Einzelhändler)

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2018

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2018

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 


 

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