Rapex-Meldung: Mangelhafter Schutz bei „Mercury Kid“ Kinder-Kletterhelm von Beal

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert mangelhaften Schutz bei dem „Mercury Kid“ Kletter- und Berghelm für Kinder von Beal. Diese Helme werden in verschiedenen Farben auch in Deutschland angeboten

Besitzer eines solchen abgebildeten „Mercury Kid“ Helm für Kinder sollten die Etiketten bzw. die Verpackung auf übereinstimmung der untenstehenden Daten hin überprüfen und im Zweifelsfall den jeweiligen Händler kontaktieren.

Betroffene Helme sollten nicht mehr genutzt werden!

 

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2018 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 38 / 2018
Rapex Nummer: A12/1366/18
meldender Mitgliedsstaat: Frankreich
Kategorie: Schutzausrüstung
Produkt: Kletter- und Berghelm für Kinder
Marke: Beal
Name: „Mercury Kid“ Helm
Artikelnummer: unbekannt
Lot- oder Chargennummer: Charge MK042632516, Datum 7/16
Barcode / EAN / GTIN: unbekannt
Beschreibung: Kletter- und Berghelm für Kinder
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Die vertikale Aufprallenergieabsorptionskapazität ist unzureichend und das Rückhaltesystem ist unzureichend. Folglich bietet der Helm im Falle eines Aufpralls keinen ausreichenden Schutz und der Benutzer könnte sich Kopfverletzungen zuziehen.
Risikoeinstufung: schwerwiegend
Weiteres: Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung und der Europäischen Norm EN 12492
Maßnahmen: Maßnahmen der Wirtschaftsteilnehmer: Rückruf des Produkts von Endverbrauchern (Von: Importeur)

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2018

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2018

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 


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