Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über ernsthafte Verletzungsgefahren durch Kettensägeblätter von VERTO. Diese können an einem Winkelschleifer montiert werden und somit entgegen der ursprünglichen Verwendungsart als eine Handkreissäge verwendet werden. Dies kann zu einem Rückschlag oder Verlust der Kontrolle über das Werkzeug führen.
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2018 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 36 / 2018 |
Rapex Nummer: | A12/1283/18 – A12/1284/18 – A12/1285/18 |
meldender Mitgliedsstaat: | Deutschland |
Kategorie: | unbekannt |
Produkt: | Kettensägeblatt |
Marke: | VERTO |
Name: | unbekannt |
Artikelnummer: | 61H199 – 61H197 – 61H196 |
Lot- oder Chargennummer: | unbekannt |
Barcode / EAN / GTIN: | 5902062611994 – 5902062611970 – 5902062611963 |
Beschreibung: | Kettensägeblatt mit einem Durchmesser von 230 mm, 125mm und 115mm sowie einem Bohrungsdurchmesser von 22 mm, geliefert in einer Blisterpackung mit Papprücken. Die Verpackung trägt das Bild eines Winkelschleifers. Das Produkt wurde online verkauft (z. B. über Amazon) |
Herkunftsland: | Polen |
Produktrisiko: | Das Kettensägeblatt kann an einem Winkelschleifer montiert sein und kann daher gegen seine beabsichtigte Verwendung als eine Handkreissäge verwendet werden. Dies kann zu einem Rückschlag oder Verlust der Kontrolle über das Werkzeug führen. |
Risikoeinstufung: | Schwerwiegend |
Weiteres: | Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie und den relevanten europäischen Normen EN 62841 und EN 60745 |
Maßnahmen: | Maßnahmen der Wirtschaftsteilnehmer: Löschung der Produktliste aus der Amazon-Website (Von: Distributor) |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2018
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2018
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
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