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Rapex-Meldung: Hohe Chrom VI Belastung in Teilleder Rock

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über sehr hohe Chrom VI Belastung in Teillederrock des Importeurs OV-Grosshandel / Flensburg

Wir empfehlen dringend, vorhandenen Rock nicht weiter zu verwenden und ggf. mit Bezug auf die Rapex Meldung im Handel zurückzugeben. 

Chrom VI

Zusätzlich zu erhöhter Toxizität und möglichen krebserregenden Eigenschaften verfügen Chrom VI-Verbindungen auch über ein hohes allergenes Potential. Gemessen an der Häufigkeit des Auftretens von Sensibilisierungen zählt Chrom (VI) zu den wichtigsten Allergenen. Seine Allergie auslösende Wirkung bei Kontakt mit der Haut ist seit langem bekannt. Für die Betroffenen hilft dann nur, jeden Kontakt mit dem Allergie auslösenden Stoff zu vermeiden. Allerdings ist dies ist nicht immer möglich, da Verbraucher Chrom (VI)-Rückstände nicht erkennen können.

Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2018 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 33 / 2018
Rapex Nummer: A12/1198/18
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Lederrock
Marke: unbekannt
Name: L-Rock XL sw Spi.+ Niete
Artikelnummer: 20008141050
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: unbekannt
Beschreibung: Lederrock mit dekorativen Nieten und einem Reißverschluss in der Mitte, mit Textilteilen.
Herkunftsland: Türkei
Produktrisiko: Die Menge an Chrom (VI) in den Lederteilen des Rock’s ist zu hoch (gemessener Wert bis zu 43 mg / kg). Chrom (VI) ist sensibilisierend und kann allergische Reaktionen auslösen.
Risikoeinstufung: Schwerwiegend
Weiteres: Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung
Maßnahmen: Maßnahmen der Wirtschaftsbeteiligten: Sonstige (Von: Einzelhändler)

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2018

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2018

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 


 

Kategorien: Bekleidung
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