Gesundheitsgefahr: Bor und Chrom VI in Schleim-Spielzeugen von Every
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über gesundheitsgefährdende Schadstoffe in Schleim-Spielzeugen. Der Meldung aus Italien zufolge wurde Bor sowie Chrom VI in den „Slime Toys“ von Every gefunden.
Die Produkte werden/wurden teilweise auch in Deutschland verkauft.
Wir empfehlen dringend, entsprechende Produkte zu entsorgen!
Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2018 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 27 / 2018 |
Rapex Nummer: | A12/0908/18 |
meldender Mitgliedsstaat: | Italien |
Kategorie: | Spielzeug |
Produkt: | Slime toys / Schleimspielzeug |
Marke: | Every |
Name: | 1.) BARREL-O-SLIME; 2.) EVERY; 3.) NOISE PUTTY |
Artikelnummer: | unbekannt |
Lot- oder Chargennummer: | unbekannt |
Barcode / EAN / GTIN: | Barcode 94199019090 07 (code AZ900); Barcode 94199019090 14 (code AZ901); Barcode 9419901 9900 05 (code AZ900P); barcode 94199019090 21 (code AZ902) |
Beschreibung: | unbekannt |
Herkunftsland: | China |
Produktrisiko: | Das Produkt enthält Bor (Messwert bis 1103 mg / kg) und Chrom VI (Messwert bis 0,054 mg / kg). Verschlucken oder Kontakt mit einer übermäßigen Menge von Bor kann die Gesundheit von Kindern schädigen, indem das Fortpflanzungssystem geschädigt wird. Chrom (VI) ist bei Einnahme krebserregend. |
Risikoeinstufung: | Schwerwiegend |
Weiteres: | Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der relevanten europäischen Norm EN 71-3 |
Maßnahmen: | Maßnahmen, die von Behörden angeordnet wurden (an: Importeur): Verbot des Inverkehrbringens des Produkts und Begleitmaßnahmen |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2018
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2018
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!