Gesundheitsgefahr: Bor und Chrom VI in Schleim-Spielzeugen von Every

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über gesundheitsgefährdende Schadstoffe in Schleim-Spielzeugen. Der Meldung aus Italien zufolge wurde Bor sowie Chrom VI in den „Slime Toys“ von Every gefunden. 

Die Produkte werden/wurden teilweise auch in Deutschland verkauft.

Wir empfehlen dringend, entsprechende Produkte zu entsorgen!

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2018 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 27 / 2018
Rapex Nummer: A12/0908/18
meldender Mitgliedsstaat: Italien
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Slime toys / Schleimspielzeug
Marke: Every
Name: 1.) BARREL-O-SLIME; 2.) EVERY; 3.) NOISE PUTTY
Artikelnummer: unbekannt
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: Barcode 94199019090 07 (code AZ900); Barcode 94199019090 14 (code AZ901); Barcode 9419901 9900 05 (code AZ900P); barcode 94199019090 21 (code AZ902)
Beschreibung: unbekannt
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Das Produkt enthält Bor (Messwert bis 1103 mg / kg) und Chrom VI (Messwert bis 0,054 mg / kg). Verschlucken oder Kontakt mit einer übermäßigen Menge von Bor kann die Gesundheit von Kindern schädigen, indem das Fortpflanzungssystem geschädigt wird.
Chrom (VI) ist bei Einnahme krebserregend.
Risikoeinstufung: Schwerwiegend
Weiteres: Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der relevanten europäischen Norm EN 71-3
Maßnahmen: Maßnahmen, die von Behörden angeordnet wurden (an: Importeur): Verbot des Inverkehrbringens des Produkts und Begleitmaßnahmen

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2018

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2018

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 


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