UPDATE – Rückruf: Erneute Ausweitung des Rückrufes von „Meissner Apfelsaft“

Nun das Update vom Update – wieder einmal ein regelrechtes Rückrufchaos – wir sind gespannt, wie es weitergeht…

Die Max Wustlich Fruchtsaftkelterei hat den Rückruf von Apfelsaft vom 14.05.2018 und 05.06.18 nun erneut erweitert (siehe untenstehend rot gekennzeichnet). Betroffen sind nun die Produkte Meissner Apfelsaft klar mit den MHD 30.01.20 und 26.03.20 und Meissner Apfelsaft naturtrüb mit dem MHD 11.04.20 und neu hinzugekommen das MHD 30.01.20 (naturtrüb ). 

Grund ist eine Kontamination mit dem Schimmelpilzgift Patulin. Aufgrund der Schimmelpilztoxine kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Verzehr dieses Produktes eine mögliche Gesundheitsgefahr darstellt. Von einem Verzehr wird daher abgeraten.

Nach den derzeitigen Ermittlungsergebnissen der Lebensmittelüberwachungsbehörden erfolgte der Abverkauf der beanstandeten Ware o. g. Chargen (MHD) über verschiedene Handelseinrichtungen ausschließlich in Sachsen.

achtungBetroffener Artikel


Produkt: Meissner Apfelsaft klar
MHD 30.01.20 – und 26.03.20
Gebinde: 1 Liter Glasflasche
EAN: 4026939000078

Produkt: Meissner Apfelsaft naturtrüb
MHD: 30.01.20 und 11.04.20 (naturtrüb)
Gebinde: 1 Liter Glasflasche

EAN: 4026939000405 (naturtrüb)

Die Max Wustlich Fruchtsaftkelterei hat umgehend reagiert und das betroffene MHD aus dem Verkauf genommen. Verbraucher können das Produkt am jeweiligen Kaufort gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben, selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Weitere Produkte und Chargen sind nicht betroffen. 

Kundenservice
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: fruchtsaftwustlich@web.de oder +49 170 53 49 100

 

Infobox Patulin

ACHTUNG!
Vom Verzehr der Produkte aus der angegebenen Produktchargen wird dringend abgeraten. Sollten sich nach dem Verzehr untenstehende Symptome zeigen, suchen sie unverzüglich ihren Hausarzt auf.

Als Zellgift greift es in die Atmungskette ein. In höheren Dosen eingenommen, kann das Schimmelpilzgift Übelkeit verursachen, sowie zu Magenschleimhautentzündung und Schädigung der Leber führen. Im Tierversuch wirkt es bei der Ratte subkutan appliziert krebserregend (Sarkome). Bei oraler Gabe konnte keine karzinogene Wirkung festgestellt werden.

Gemäß Risikobewertung der WHO sollte unter toxikologischen Gesichtspunkten die pro Tag aufgenommene Menge (PMTDI: provisional maximum tolerable daily intake) an Patulin 0,4 µg/kg Körpergewicht nicht überschreiten. In der EU bestehen Grenzwerte für Fruchtsäfte (50 µg/kg), für feste Apfelerzeugnisse, z. B. Apfelmus (25 µg/kg), sowie für Babynahrung (10 µg/kg)

Patulin ist ein Mykotoxin, also ein Schimmelpilzgift. Es kann in die Stoffgruppen der Hydroxypyrofurane, der toxischen Lactone oder der γ-Pyrone eingeordnet werden.

 


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