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Rapex-Meldung: Schadstoffe in Kinderwagenkette „Waldtiere“ von Hess

Stichwörter: BabyHess-Spielzeug GmbH

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Schadstoffe in der Kinderwagenkette „Waldtiere“ von Hess. Der Meldung zufolge können sich krebserregende N-Nitrosamine bilden.

Wir raten davon ab betroffene Kinderwagenketten weiter zu nutzen, vor allem, wenn diese so angebracht sind, dass sie in den Mund genommen werden können!

Im Tierversuch wurde in sämtlichen Spezies eine stark krebserzeugende Wirkung bei 90 % der untersuchten Nitrosamine nachgewiesen. Nitrosamine haben im Tierversuch auch Schäden der Leber und des Erbgutes hervorgerufen. (wikipedia.de)

Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2018 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 22 / 2018
Rapex Nummer: A12/0724/18
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Kinderwagenkette
Marke: Hess
Name: Kinderwagenkette Waldtiere
Artikelnummer: Artikel Nr. 52143, Datum 08.02.16, Artikel Nr. 12982, Datum 08.02.16
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 4022498521436
Beschreibung: Kinderwagenkette mit farbigen Holzelementen und Clips an beiden Enden
Herkunftsland: Deutschland
Produktrisiko: Das Produkt stellt ein chemisches Risiko dar, da es Substanzen enthält, die N-Nitrosamine bilden können (Messwert der nitrosierbaren Substanzen: 1281 μg / kg). N-Nitrosamine können krebserregend sein.
Risikoeinstufung: Schwerwiegend
Weiteres: Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie
Maßnahmen: Maßnahmen der Wirtschaftsteilnehmer: Rücknahme des Produkts vom Markt (Von: Hersteller)

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2018

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2018

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 


 

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