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Rapex-Meldung: Gesundheitsgefahr – p-Phenylendiamin (PPD) in Henna Haarfärbemittel „Black Rose“

Kategorien: Kosmetik

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über p-Phenylendiamin (PPD) in einem Henna Haarfärbemittel der Bezeichnung „Black Rose“. Der Stoff PPD kann eine allergische Kontaktdermatitis auslösen

Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2018 – Bilder anklicken für Detailansicht

 


Rapex Wochenmeldung: 17 / 2018
Rapex Nummer: A12/0604/18
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Kosmetik
Produkt: Haarfärbeprodukt
Marke: Black Rose
Name: Kali Mehandi / Black Henna
Artikelnummer: unbekannt
Lot- oder Chargennummer: Charge 3486 (Prod. Datum 11/2016, Exp. Datum 10/2018)
Barcode / EAN / GTIN: 815865000412
Beschreibung: unbekannt
Herkunftsland: Indien
Produktrisiko: Die Menge der Haarfärbvorstufe p-Phenylendiamin (PPD) ist zu hoch (Meßwert: 7,9 Gew .-%) bezogen auf die Kupplersubstanzen Resorcin und Natriumperborat. PPD kann allergische Kontaktdermatitis auslösen
Risikoeinstufung: Schwerwiegend
Weiteres: Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung
Maßnahmen: Maßnahmen der Wirtschaftsteilnehmer: Sonstiges, Rücknahme des Produkts vom Markt (Von: Einzelhändler)

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2018

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2018

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 


 

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