Rückruf: Fremdkörper – Rügenwalder Mühle ruft verschiedene „Mühlen Mett“ zurück
Aufgrund von möglichen Fremdkörpern ruft die RÜGENWALDER MÜHLE öffentlich das Mühlen Mett (100-g-Becher) in den Sorten „Zwiebelmettwurst“, „Schinken-Zwiebelmettwurst“ und „Zwiebelmettwurst Jäger Art“ mit MHD bis einschließlich 11.05.2018 zurück.
Produkt: Mühlen Mett
Verkaufseinheit: 100-g-Becher)
Sorten „Zwiebelmettwurst“, „Schinken-Zwiebelmettwurst“ und „Zwiebelmettwurst Jäger Art“
MHD bis einschließlich 11.05.2018
Aufgrund eines Fertigungsfehlers beim Lieferanten der Mühlen Mett-Becher kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass ein scharfkantiger Fremdkörper im Produkt enthalten ist. Beim versehentlichen Verzehr kann von dem Fremdkörper eine Gesundheitsgefahr beim Verschlucken ausgehen. Bei dem Fremdkörper handelt es sich um ein transparentes, dreieckiges Kunststoffteilchen mit etwa 1,1 cm Kantenlänge.
Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes hat die Rügenwalder Mühle die Rückholung der Produkte aus dem Handel bereits veranlasst.
Bitte beachten Sie: Mühlen Mett mit einem MHD ab 12.05.2018 sowie alle anderen Produkte der Rügenwalder Mühle sind nicht betroffen.
Vom Verzehr der Produkte aus der angegebenen Produktcharge wird abgeraten.
Kundenservice
Betroffene Verbraucher werden gebeten, sich an das Service-Telefon der Rügenwalder Mühle (04403-66345) zu wenden.
Das Unternehmen bedauert mögliche Unannehmlichkeiten, die mit dieser Maßnahme verbunden sind.
Produktabbildungen: Rügenwalder Mühle
Hintergrund Fremdkörper
ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!
Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen!
Verbraucher die einen der betroffenen Artikel besitzen, sollten betroffene Produkte NICHT mehr verwenden und dem Handel zurückbringen
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