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foodwatch: Niedersächsische Behörden und Hersteller verschleierten Gesundheitsrisiken bei Lebensmittelrückruf

Fleischhersteller rief keimbelastete Hähnchensnacks zurück, ohne vor Gesundheitsrisiken zu warnen – Niedersächsische Behörden duldeten lückenhafte Information der Öffentlichkeit  – foodwatch sucht Verbraucher, die nach Verzehr der betroffenen Snacks von Böklunder, Gutfried & Co. gesundheitliche Probleme hatten 

Die Verbraucherorganisation foodwatch hat niedersächsischen Behörden schwere Fehler bei der Informationspolitik zu einem Lebensmittelrückruf vorgeworfen. Warnungen vor möglichen Gesundheitsrisiken von potenziell keimbelasteten Hähnchensnacks seien unterschlagen worden. Gegen die Leiterin des zuständigen Veterinäramts der Stadt Delmenhorst reichte foodwatch jetzt eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde ein. Durch die Versäumnisse der Behörde sei „fahrlässig die Möglichkeit schwerwiegender Erkrankungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Kauf genommen“ worden, heißt es in dem an den Oberbürgermeister Delmenhorsts, Axel Jahnz sowie an Niedersachsens Verbraucherschutzministerin Barbara Otte-Kinast gerichteten Beschwerdetext.

Der Fleisch- und Wursthersteller Zur Mühlen hatte am 29.12.2017 mehrere Hähnchenfleischprodukte zurückgerufen. Grund: die mögliche Belastung mit Listerien – eine Bakterienart, die insbesondere bei Schwangeren, Säuglingen sowie immungeschwächten Menschen eine seltene, oft schwer verlaufende Infektionskrankheit (Listeriose) auslösen und in Einzelfällen den Tod zur Folge haben kann. Der Hersteller ging in seiner Pressemitteilung jedoch weder auf mögliche Krankheitssymptome noch auf die Gesundheitsrisiken ein, sondern bat die Menschen lediglich, die Produkte nicht zu verzehren. Das Veterinäramt der Stadt Delmenhorst als zuständige Kontrollbehörde verzichtete darauf, eine vollständige Information der Verbraucherinnen und Verbraucher durch das Unternehmen anzuordnen. Folglich wurden auch in Medienberichten keine gesundheitlichen Risiken benannt.

„Per Gesetz sind Unternehmen dazu verpflichtet, im Falle eines Rückrufs genau und effektiv zu informieren. Das Unternehmen hat seine Pflicht entgegen der guten fachlichen Praxis sträflich vernachlässigt, weil die Kontrollbehörde es zuließ und nicht mit einer Anordnung nachhalf. Ein Rückruf aufgrund von gefährlichen Keimen, ohne dass die Menschen auch nur ein einziges Wort über die Gesundheitsrisiken erfahren – das ist verantwortungslos“, sagte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. „Es macht einen Riesen-Unterschied, ob ein Rückruf mit einer deutlichen Gesundheitswarnung verbunden ist oder nicht. Wenn eine Behörde eine so lückenhafte Information einfach durchwinkt, setzt sie die Gesundheit von Menschen aufs Spiel.“ foodwatch forderte Ministerin Barbara Otte-Kinast auf sicherzustellen, dass bei Lebensmittelrückrufen „eine angemessen Information der Verbraucherinnen und Verbraucher auch über gesundheitliche Risiken“ ergehe. Notfalls müssten die Behörden dies anordnen.

Zumindest auf der staatlichen Internetseite lebensmittelwarnung.de – die bei Verbraucherinnen und Verbrauchern allerdings kaum bekannt ist und deshalb für die Verbreitung einer Rückrufinformation bisher eine eher untergeordnete Bedeutung hat – wollte das Veterinäramt der Stadt Delmenhorst dann doch noch einen Hinweis auf die Gesundheitsrisiken veröffentlichen. Doch auch dazu kam es nicht. Denn zuständig für die Einstellung der Informationen auf dem Portal ist nicht Delmenhorst, sondern das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) – und dieses versäumte nach eigenen Angaben gegenüber foodwatch die Einstellung dieses Hinweises.

foodwatch: Betroffene können sich bei Verbraucherorganisation melden

Betroffen von dem Rückruf waren verzehrfertige Chicken-Wings, Hähnchensteaks, und Hähnchenbrustfiletstücke der Marken Güldenhof, Böklunder, Gutfried, Penny to go, Redlefsen und Snacktime, die in großen Supermarktketten verkauft wurden. foodwatch rief Verbraucherinnen und Verbraucher, die die belasteten Produkte verzehrt haben und sich danach ärztlich behandeln lassen mussten, auf, sich bei der Verbraucherorganisation zu melden (per E-Mail an info@foodwatch.de).

In Deutschland werden jede Woche im Schnitt etwa drei Lebensmittel zurückgerufen. Im Jahr 2017 warnten die Behörden in Deutschland auf dem staatlichen Internetportal www.lebensmittelwarnung.de 161 Mal vor Lebensmitteln – rund zehn Prozent häufiger als im Jahr 2016. Vor fünf Jahren war die Zahl der Meldungen lediglich halb so hoch. Der aktuelle Fall um die Hähnchenfleischprodukte ist laut foodwatch keine Ausnahme. Gesundheitliche Risiken von Lebensmitteln, die zum Beispiel mit Bakterien belastet sind oder Fremdkörper enthalten, würden von Herstellern und Behörden immer wieder verharmlost, so das Ergebnis eines Reports, den die Verbraucherorganisation im vergangenen Jahr veröffentlichte.

Link und Verbraucherhinweis:

E-Mail-Aktion von foodwatch zu Lebensmittelrückrufen: www.warn-mich.foodwatch.de

zum betroffenen Rückruf >

Von dem Rückruf betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können foodwatch unter info@foodwatch.de kontaktieren

 

Quelle: foodwatch e.V.
Internet: www.foodwatch.de

Bild: pixabay.com / CC0

 


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Kategorien: Blog
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