Rückruf: Gehörschaden durch Pfeife in „Polizei Action Set“ Spielzeug möglich
Die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) informiert über einen Rückruf der LIBRO Handelsgesellschaft mbH. Betroffen von dem Rückruf ist das Polizei Action Set (Trillerpfeife, Stopp-Kelle, Handschelle) des deutschen Lieferanten „Fritz Fries & Söhne GmbH”. Es ist davon auszugehen, das der betroffene Artikel auch über andere Handelswege – auch in Deutschland – vertrieben wurde
Wie mitgeteilt wird, hat eine Überprüfung der im Set beinhalteten Trillerpfeife ergeben, dass von den durch die Pfeife ausgelösten Impuls- und Dauergeräuschen die Gefahr von Gehörschäden ausgehen könnte. Die Trillerpfeife wurde als gesundheitsschädlich eingestuft. Die Trillerpfeife sollte umgehend aus der Reichweiten von Kindern entfernt werden.
Artikel: Polizei Action Set 2
Inhalt: Trillerpfeife, Stopp-Kelle, Handschelle
Markenbezeichnung: Fries
Importeur: Fritz Fries & Söhne GmbH (D)
Kunden, die das Produkt Polizei Action Set (Trillerpfeife, Stopp-Kelle, Handschelle) des Lieferanten „Fritz Fries & Söhne GmbH”, Deutschland, bei LIBRO gekauft haben, werden gebeten, das Produkt in eine LIBRO Filiale zurückzubringen. Sie erhalten den Set-Kaufpreis zurückerstattet. Ein Kaufbeleg ist nicht notwendig.
Wir raten Kunden, die das Spielzeug bei anderen Händlern gekauft haben, dieses dort reklamieren und den Kaufpreis zurückzufordern!
Produktabbildung: LIBRO Handelsgesellschaft mbH
Hörstörungen
Einige Spielsachen, die Geräusche verursachen, können Kinderohren schädlich sein. Dazu gehören nicht nur elektronisch verstärkte Geräusche – auch schon eine Quietscheente am Ohr eines Säuglings kann dessen Gehör beeinträchtigen.
Trillerpfeifen oder Trommeln erreichen auch aus einiger Entfernung noch einen hohen Lärmpegel. Kinder verwenden ihr Spielzeug dabei nicht nur kurzzeitig, sondern beschäftigen sich damit mitunter stundenlang. Besonders gefährlich in Bezug auf Gehörschäden sind Spielzeugpistolen mit Knalleffekt: Sie können ein Knalltrauma auslösen.
Bereits bei längerfristiger Einwirkung von 85 Dezibel können schon Hörstörungen auftreten. Eine Hauptverkehrsstraße erreicht tagsüber beispielsweise 70 Dezibel. Bei 120 Dezibel kann ein dauerhafter Hörschaden entstehen. Ein lautes Spielzeug-Handy kann beispielsweise 133 Dezibel erreichen, eine Ohrfeige aufs Ohr 170 Dezibel, eine Spielzeug-Pistole, die am Ohr abgefeuert wird, sogar 180 Dezibel.
Vor dem Kauf eines akustischen Spielzeugs sollten Eltern das Produkt im Laden testen.
Quelle: Monks – Ärzte im Netz Redaktion
BERUFSVERBAND DER KINDER- UND JUGENDÄRZTE e. V.
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