X

Erstickungsgefahr – Behörden warnen vor Holz Lauflernwagen und Rutscherfahrzeug

Kategorien: Spielzeug

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Erstickungsgefahr durch Kleinteile bei einem Lauflernwagen sowie einem Holzfahrzeug für Kleinkinder der Marke Van Dijk toys. Die betroffenen Chargen lassen sich an einem Stempel auf dem Holz identifizieren. 

Van Dijk toys ist ein niederländischer Großhändler,die Fahrzeuge sind auch in Deutschland erhältlich!

Wir empfehlen, betroffene Fahrzeuge auf Vollständigkeit hin zu untersuchen, nicht weiter zu verwenden und mit dem jeweiligen Verkäufer Kontakt aufzunehmen

 

Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 47 / 2017
Rapex Nummer: A12/1645/17 und A12/1646/17
meldender Mitgliedsstaat: Niederlande
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Lauflernwagen und Holzfahrzeug
Marke: Van Dijk toys
Modellnummer: unbekannt und 1280
Artikelnummer: unbekannt
Lot- oder Chargennummer: 2015 06 und  016 06
Barcode / EAN / GTIN: unbekannt
Beschreibung: Lauflernwagen mit „Ladefläche“ und 4-rädriges Holzfahrzeug
Herkunftsland: Rumänien
Produktrisiko: Kleinteile können leicht gelöst (Achse, Ring und Deckel) und könnten von kleinen Kindern in den Mund genommen werden – Erstickungsgefahr!

Kleinteile lassen sich leicht lösen (Auge) und könnten von kleinen Kindern in den Mund genommen werden – Erstickungsgefahr!

Risikoeinstufung: ernst
Weiteres: Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der europäischen Norm EN 71-1
Maßnahmen: Behördliche Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2017

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 


 

Ähnliche Artikel
X

Datenschutz

Unsere Seiten nutzen Cookies. Diese helfen bei der Bereitstellung unserer Inhalte und Dienste sowie für statistische Zwecke. Dadurch werden aber auch Informationen an Dritte übermittelt. Wenn Sie nicht notwendige Cookies ablehnen, hat das für Sie keinerlei Nachteile!

Datenschutz Einstellungen