Erstickungsgefahr – Behörden warnen vor Holz Lauflernwagen und Rutscherfahrzeug
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Erstickungsgefahr durch Kleinteile bei einem Lauflernwagen sowie einem Holzfahrzeug für Kleinkinder der Marke Van Dijk toys. Die betroffenen Chargen lassen sich an einem Stempel auf dem Holz identifizieren.
Van Dijk toys ist ein niederländischer Großhändler,die Fahrzeuge sind auch in Deutschland erhältlich!
Wir empfehlen, betroffene Fahrzeuge auf Vollständigkeit hin zu untersuchen, nicht weiter zu verwenden und mit dem jeweiligen Verkäufer Kontakt aufzunehmen
Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 47 / 2017 |
Rapex Nummer: | A12/1645/17 und A12/1646/17 |
meldender Mitgliedsstaat: | Niederlande |
Kategorie: | Spielzeug |
Produkt: | Lauflernwagen und Holzfahrzeug |
Marke: | Van Dijk toys |
Modellnummer: | unbekannt und 1280 |
Artikelnummer: | unbekannt |
Lot- oder Chargennummer: | 2015 06 und 016 06 |
Barcode / EAN / GTIN: | unbekannt |
Beschreibung: | Lauflernwagen mit „Ladefläche“ und 4-rädriges Holzfahrzeug |
Herkunftsland: | Rumänien |
Produktrisiko: | Kleinteile können leicht gelöst (Achse, Ring und Deckel) und könnten von kleinen Kindern in den Mund genommen werden – Erstickungsgefahr!
Kleinteile lassen sich leicht lösen (Auge) und könnten von kleinen Kindern in den Mund genommen werden – Erstickungsgefahr! |
Risikoeinstufung: | ernst |
Weiteres: | Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der europäischen Norm EN 71-1 |
Maßnahmen: | Behördliche Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2017
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!