Der Rückruf gilt nicht für die in Deutschland von der Careforce Pharma GmbH vertriebenen Chargen von „Novalac 1“, da die betroffenen Chargen nicht nach Deutschland geliefert wurden. Die Säuglingsnahrung „Novalac CC“ wird in Deutschland nicht vertrieben.
Die MEDIS GmbH ruft Säuglingsnahrung zurück. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde im Produkt Novalac 1 und Novalac CC des Herstellers UP Medi-Europa SA (hergestellt in Deutschland bzw. Frankreich) bei Analysen ein möglicher unangemessener Inhalt von Glycidyl-Fettsäureester festgestellt.
Das Produkt ist gesundheitsschädigend und daher nicht zum Verzehr geeignet
Produkt: Novalac 1 Säuglingsmilchnahrung
Inhalt: 800g
Chargennummer: 9828301
mindestens haltbar bis 01.09.2019
Produkt: Novalac CC Säuglingsmilchnahrung
Inhalt: 400g
Chargennummer: 45405
mindestens haltbar bis 23.09.2018
Die Produkte sind aufgrund eines möglichen unangemessenen Inhalts von Glycidyl-Fettsäureester nicht zum Verzehr geeignet!
Das Produkt ist gesundheitsschädigend und daher nicht zum Verzehr geeignet und kann von den Konsumenten in allen Apotheken zurückgegeben werden. Den Kaufpreis bekommen Kunden selbstverständlich auch ohne Kaufbeleg rückerstattet. Der Vertreiber MEDIS GmbH kommt seiner Eigenverantwortung gemäß den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nach und hat daher einen Rückruf des Produktes veranlasst.
Diese Warnung besagt nicht, dass die Gefährdung durch unser Unternehmen verursacht wurde.
Produktabbildungen: Medis GmbH