Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Cadmium in Hardcase Verpackung der Marke mCover. Endverbraucher, die ein solches Hardcase gekauft haben, sollten unbedingt die Verpackungstasche entsorgen!
Cadmium ist aufgrund der hohen Toxizität seit Dezember 2011 in Schmuck, Legierungen zum Löten und in PVC in der Europäischen Union verboten. Cadmium ist als sehr giftig und seine Verbindungen von gesundheitsschädlich (wie Cadmiumtellurid) über giftig (z. B. Cadmiumsulfid) bis sehr giftig (so bei Cadmiumoxid) eingestuft; außerdem besteht begründeter Verdacht auf krebsauslösende Wirkung beim Menschen.
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 18 / 2017 |
Rapex Nummer: | A12/0568/17 |
meldender Mitgliedsstaat: | Deutschland |
Kategorie: | Elektrische Geräte |
Produkt: | Hardcase für Laptops |
Marke: | mCover |
Name: | unbekannt |
Artikelnummer: | unbekannt |
Lot- oder Chargennummer: | unbekannt |
Barcode / EAN / GTIN: | unbekannt |
Beschreibung: | Hardcase für Laptops in verschiedenen Farben erhältlich, verpackt in transparentem Plastikbeutel mit farblich bedrucktem Etikett. |
Herkunftsland: | China |
Produktrisiko: | Die Kunststoffverpackung enthält Cadmium (Messwert 0,05 Gew .-%). Cadmium ist schädlich für die menschliche Gesundheit, weil es sich im Körper ansammelt und Organe schädigen kann und Krebs verursachen kann |
Risikoeinstufung: | ernst |
Weiteres: | Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung und den Anforderungen der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle |
Maßnahmen: | Verbot der Vermarktung des Erzeugnisses und der Begleitmaßnahmen (durch Einzelhändler) |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2017
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
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