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Rapex-Meldung: Cadmium in Hardcase Verpackung der Marke „mCover“

Kategorien: Accessoires

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Cadmium in Hardcase Verpackung der Marke mCover. Endverbraucher, die ein solches Hardcase gekauft haben, sollten unbedingt die Verpackungstasche entsorgen!

Cadmium ist aufgrund der hohen Toxizität seit Dezember 2011 in Schmuck, Legierungen zum Löten und in PVC in der Europäischen Union verboten. Cadmium ist als sehr giftig und seine Verbindungen von gesundheitsschädlich (wie Cadmiumtellurid) über giftig (z. B. Cadmiumsulfid) bis sehr giftig (so bei Cadmiumoxid) eingestuft; außerdem besteht begründeter Verdacht auf krebsauslösende Wirkung beim Menschen. 

 

Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 18 / 2017
Rapex Nummer: A12/0568/17
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Elektrische Geräte
Produkt: Hardcase für Laptops
Marke: mCover
Name: unbekannt
Artikelnummer: unbekannt
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: unbekannt
Beschreibung: Hardcase für Laptops in verschiedenen Farben erhältlich, verpackt in transparentem Plastikbeutel mit farblich bedrucktem Etikett.
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Die Kunststoffverpackung enthält Cadmium (Messwert 0,05 Gew .-%). Cadmium ist schädlich für die menschliche Gesundheit, weil es sich im Körper ansammelt und Organe schädigen kann und Krebs verursachen kann
Risikoeinstufung: ernst
Weiteres: Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung und den Anforderungen der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Maßnahmen: Verbot der Vermarktung des Erzeugnisses und der Begleitmaßnahmen (durch Einzelhändler)

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2017

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 


 

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