Rapex-Meldung: Erstickungsgefahr – Rückruf für Plüsch Handpuppen von Eddy Toys
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über mögliche Erstickungsgefahr durch Kleinteile bei Plüsch Handpuppen von Eddy Toys. Der Meldung zufolge könnte sich ein Kleinteil lösen und von Kindern in den Mund genommen werden. Schlimmstenfalls besteht vor allem bei Kleinkindern Erstickungsgefahr
Vorhandene Handpuppen sollten auf Vollständigkeit hin überprüft und aus der Reichweite von Kleinkindern entfernt werden
Wir empfehlen die Rückgabe bei den jeweiligen Händlern/Verkaufsstellen mit Hinweis auf diese Meldung
Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 11 / 2017 |
Rapex Nummer: | A12/0332/17 |
meldender Mitgliedsstaat: | Frankreich |
Kategorie: | Spielzeug |
Produkt: | Plüsch Handpuppe |
Marke: | EDDY TOYS |
Name: | unbekannt |
Artikelnummer: | unbekannt |
Lot- oder Chargennummer: | Batch: 2015814 – item 79038 |
Barcode / EAN / GTIN: | 8711252790381 |
Beschreibung: | Plüsch Handpuppe, weich gefüllt, in Form eines grünen und gelben Kopfes, der Töne aussendet. |
Herkunftsland: | China |
Produktrisiko: | Ein kleines Teil (der Ring des Batteriefachs) kann sich leicht lösen und von kleinen Kindern in den Mund genommen werden, wodurch Erstickungsgefahr besteht |
Risikoeinstufung: | Ernst |
Weiteres: | Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der europäischen Norm EN 71-1 |
Maßnahmen: | Rückruf des Produkts von Endnutzern, Rücknahme des Produkts aus dem Markt (durch: Vertriebspartner) |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2017
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!