Rapex-Meldung: Rückruf – „4 Long Lashes by OCEANIC“ zur Wimpernverlängerung
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über den Rückruf des Kosmetikproduktes „4 Long Lashes by OCEANIC“ zur Wimpernverlängerung. Grund für die Meldung ist der im Produkt enthaltene Wirkstoff bimatoprost.
Aufgrund der beschriebenen Nebenwirkungen (s.unten) empfehlen wir dringend, das Produkt nicht weiter anzuwenden!
Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 10 / 2017 |
Rapex Nummer: | A12/0283/17 |
meldender Mitgliedsstaat: | Deutschland |
Kategorie: | Kosmetik |
Produkt: | Wimpern Wachstums Serum |
Marke: | 4 Long Lashes |
Name: | 4 Long Lashes by OCEANIC |
Artikelnummer: | unbekannt |
Lot- oder Chargennummer: | unbekannt |
Barcode / EAN / GTIN: | 5 900116 025018 |
Beschreibung: | Weißer Plastikbehälter mit goldfarbener Schraubkappe in Plastikschale verpackt in bedruckter Faltschachtel. Etikett in mehreren Sprachen, Angabe der Zutaten, Anwendungs- und Warnhinweise |
Herkunftsland: | Polen |
Produktrisiko: | Produkt enthält den Wirkstoff bimatoprost, der zu okulären und ophthalmischen Nebenwirkungen führen kann (z. B. Juckreiz und Schwellung der Augenlider, Augenliderentzündung, Hyperpigmentierung der Augenlider, Konjunktiva Hyperämie, Augenschmerzen oder allergische Reaktionen). |
Risikoeinstufung: | Ernst |
Weiteres: | Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Kosmetik Produktverordnung |
Maßnahmen: | Rückruf des Produkts von Endnutzern, Rücknahme des Produkts aus dem Markt (Von: Vertriebspartner) Von den Behörden angeordnete Maßnahmen: Sonstige (Von: Vertriebspartner) |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2017
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!