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Rapex-Meldung: Gesundheitsgefahr – Blei in Armband mit Talisman Anhänger von Chrysalis

Kategorien: Schmuck / Uhren
Stichwörter: ChrysalisSchmuck

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Blei in einem Armband mit Talisman Anhänger „St. Christopher“ von Chrysalis

Wir empfehlen Verbrauchern, die ein solches Armband bereits gekauft haben, dieses umgehend zu entsorgen, oder dem Handel zurückzubringen.


Blei reichert sich selbst bei Aufnahme kleinster Mengen, die über einen längeren Zeitraum stetig eingenommen werden, im Körper an, da es sich z. B. in Knochen eingelagert und nur sehr langsam wieder ausgeschieden wird. Blei kann so eine chronische Vergiftung hervorrufen, die sich unter anderem in Kopfschmerzen, Müdigkeit, Abmagerung und Defekten der Blutbildung, des Nervensystems und der Muskulatur zeigt. Bleivergiftungen sind besonders für Kinder und Schwangere gefährlich. Es kann auch Fruchtschäden und Zeugungsunfähigkeit bewirken. Im Extremfall kann die Bleivergiftung zum Tod führen.


Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 08 / 2017
Rapex Nummer: A12/0219/17
meldender Mitgliedsstaat: Niederlande
Kategorie: Schmuck
Produkt: Armband / Armreif
Marke: Chrysalis
Name: Talisman St. Christopher
Artikelnummer: unbekannt
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 2500000021268
Beschreibung: Silberfarbenes Armband mit Talisman Anhänger
Herkunftsland: Hongkong
Produktrisiko: Das Produkt enthält Blei (Messwert: 0,14%). Die Exposition von Blei ist schädlich für die menschliche Gesundheit
Risikoeinstufung: ernst
Weiteres: Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung
Maßnahmen: Behördlich angeordnete Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2017

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

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