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Rapex-Meldung: Verkaufsverbot – Hohe Chrom VI Belastung in Einlegesohlen aus Leder

Kategorien: Schuhe

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Chrom VI Belastung in Einlegesohlen aus Leder. Der Meldung zufolge wurde in den Einlegesohlen ein sehr hoher Wert an Chrom VI (23,4 mg / kg) festgestellt. 

Endverbraucher sollten bereits gekaufte Einlegesohlen nicht verwenden und ggf. dem Handel retournieren

 

Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 50 / 2016
Rapex Nummer: A12/1666/16
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Einlegesohlen 37/38
Marke: unbekannt
Name: unbekannt
Artikelnummer: Art. Nr. des deutschen Distributors 0030460001
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 5907746250810
Beschreibung: unbekannt
Herkunftsland: Italien
Produktrisiko: Die Menge an Chrom (VI) im Leder ist zu hoch (Messwert: 23,4 mg / kg). Chrom (VI) ist sensibilisierend und kann allergische Reaktionen auslösen.
Risikoeinstufung: ernst
Weiteres: Einlegesohlen aus Leder und schwarzem Latexschaum mit Zusatz von Aktivkohle, verpackt in teilweise blau markierte, transparente Kunststoffverpackung mit Aufdruck „Echtes Leder“. Abgebildete Modellgröße 37/38
Maßnahmen: Maßnahmen der Wirtschaftsbeteiligten: Rücknahme des Produkts aus dem Markt (Von: Vertriebshändler) Von der öffentlichen Hand bestellte Maßnahmen: Verbot der Vermarktung des Produkts und Begleitmaßnahmen

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2017

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

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