Rapex-Meldung: Quecksilber in LCD Wecker „Flip“ von Lexon

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Quecksilberbelastung in dem LCD Wecker „Flip“ von Lexon. 

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Quecksilber ist ein giftiges Schwermetall, das bereits bei Zimmertemperatur Dämpfe abgibt. Bei der Aufnahme über den Verdauungstrakt ist reines metallisches Quecksilber vergleichsweise ungefährlich, eingeatmete Dämpfe wirken aber stark toxisch.

Durch seine elektrische Leitfähigkeit und die sehr hohe Oberflächenspannung (0,476 N/m bei 20 °C) ist Quecksilber ideal für die Anwendung als Kontaktwerkstoff in den früher verwendeten Quecksilberschaltern. Wegen der Problematik bei der Entsorgung von Elektronikschrott ist seit dem Jahr 2005 in der EU („RoHS“-Richtlinie) der Einsatz von Quecksilber in Schaltern für die meisten Anwendungsgebiete untersagt. (Quelle: wikipedia.de)

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achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 51 / 2016
Rapex Nummer: A12/1752/16
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Elektrische Geräte und Ausrüstungen
Produkt: LCD Wecker
Marke: LEXON
Name: Flip
Artikelnummer: LR130
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 3660491119437
Beschreibung: Elektronischer Wecker mit Flip-Funktion
Herkunftsland: Frankreich
Produktrisiko: Der Neigungsschalter enthält Quecksilber (Messwert: ca. 10 μL). Das Produkt erfüllt nicht die Anforderungen der Richtlinie 2011/65 / EU über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS 2).
Risikoeinstufung: ernst
Weiteres: unbekannt
Maßnahmen: Rücknahme des Produkts aus dem Markt (Von: Einzelhändler)

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2017

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

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