Der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) warnt vor sprechender Puppe „My friend Cayla“
Die sprechende Puppe Cayla ist laut Hersteller „Genesis Toys“ die erste Puppe, die in der Lage ist, Antworten auf Kinderfragen zu geben, Geschichten vorzulesen, und gemeinsam Spiele zu spielen. Die Puppe wird als interaktives Spielzeug vermarktet, verfügt über Mikrofon, Spracherkennung, Netzwerkzugang und lässt sich über eine dazugehörige Applikation (iOS und Android) steuern. Die norwegische Verbraucherorganisation (Forbrukerradet) hat sich die Puppe genau angesehen und einige Problempunkte entdeckt: Diese reichen von technische Sicherheitslücken über bedenkliche Datenschutzklauseln bis zur Verletzung der Privatsphäre und dem Vorwurf der Schleichwerbung.
Technische Sicherheit
Mit einem bluetoothfähigen Smartphone und ohne viel technisches Know-how kann jeder ganz leicht durch die eingeschaltete Puppe sprechen und auch alles in ihrem Umfeld mithören, weil die Bluetooth-Verbindung völlig ungesichert ist. „Dieses Sicherheitsrisiko muss dem Unternehmen schon länger bekannt sein, denn es gibt genug Berichte im Internet, in denen von einem ,Hack‘ der Puppe berichtet wird, z.B. in einem BBC-Beitrag von Jänner 2015. Geändert hat sich aber wenig“, kritisiert Ulrike Docekal vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). Dabei könnte das man das Problem einfach beheben, z.B. mit Sicherung durch einen Code oder indem man vorsieht, dass man die Puppe in der Hand haben muss, um das Smartphone/Tablet zu verbinden.
Verletzung der Privatsphäre und mangelhafte AGB
Alles, was die Kinder der Puppe erzählen, wird an die Firma „Nuance Communications“ mit Sitz in den USA übermittelt. Dieses Unternehmen behält sich vor, die übermittelten Daten umfassend zu nutzen und mit Dritten zu teilen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sehen die Nutzungsmöglichkeit der von der Puppe gesammelten persönlichen Daten u.a. für zielgerichtete Werbung vor; ebenso die Weitergabe an nicht näher bestimmte Dritte. Der VKI prüft ein rechtliches Vorgehen.
Werbung/Kinderwerbung
Die Puppe hat Sätze einprogrammiert, um Gespräche zu führen, sie redet aber auch gern darüber, wie sehr sie z.B. Disneyfilme liebt. Der App-Hersteller „Toy Quest“ steht neben anderen Unternehmen auch in Geschäftsbeziehung zu Disney. Der VKI prüft hier ein rechtliches Vorgehen.
Diese Probleme sind symptomatisch für die steigende Verbreitung von verbundenen Geräten (Internet of Things). „Es ist in unseren Augen wesentlich, dass vor allem bei Kindern, die hier besonders schutzbedürftig sind, auf die Einhaltung der Persönlichkeits- und der Konsumentenschutzrechte geachtet wird“, betont Ulrike Docekal.
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Tipps für Konsumentinnen und Konsumenten
1. Wenn Sie das Spielzeug bestellt haben und nicht mehr wollen, können Sie bei Kauf im Internet (oder telefonisch) noch vom 14tägigen Rücktrittsrecht ab Erhalt der Ware Gebrauch machen.
2. Wenn diese Frist verstrichen ist, können Sie unter Umständen wegen Mängeln, etwa den oben geschilderten Sicherheitsbedenken, Gebrauch von Ihrem gesetzlichen Gewährleistungsrecht machen. Die VKI-Beratung kann Sie hier unterstützen.
3. Wenn Sie die Bedenken der Konsumentenschützer teilen – beschweren Sie sich beim Handel und den Herstellern.
4. Reden Sie mit Ihrem Kind darüber, was das Spielzeug kann und was es bedeutet, dass es mit dem Internet verbunden ist.
5. Sehen Sie sich an, wie die Puppe auf Fragen reagiert. Sie wird mit vorprogrammierten Sätzen geliefert, kann sich aber auch Antworten aus dem Internet beschaffen.
6. Lassen Sie die Puppe nicht eingeschaltet herumliegen, sie funktioniert wie ein Bluetooth-Kopfhörer, und Fremde können einfach via Bluetooth die Verbindung zur Puppe herstellen.
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Quelle: Verein für Konsumenteninformation (VKI)
Internet: http://www.konsument.at
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0